(c)Bildagentur_PantherMedia_photographee.eu
Sie sind hier: Startseite LANUV » Landesamt » LANUV als Arbeitgeber » Aus- und Fortbildung » Lebensmittelchemiker/in

Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin / Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker

Die Lebensmittelchemie beschäftigt sich mit den Inhaltsstoffen, der Analyse und rechtlichen Beurteilung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen.

Die Lebensmittelchemie beinhaltet ähnlich vielfältige Bereiche wie die Chemie. Allerdings liegt ihr Schwerpunkt ausbildungsbedingt in der Analytik und der rechtlichen Beurteilung der ermittelten Analysenwerte

Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem Hochschulstudium im Studiengang Lebensmittelchemie (Erste Staatsprüfung, Diplom, Master) und einem daran anschliessenden berufspraktischen Jahr zur Erlangung der Zweiten Staatsprüfung. Sie ist in der Verordnung APVOLChem NRW über die Ausbildung und Prüfung zur „staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin“ und zum „staatlich geprüften Lebensmittelchemiker“ geregelt.

Die Ausbildung im berufspraktischen Jahr erstreckt sich auf lebensmittelchemische und lebensmittelrechtliche Aufgaben im Rahmen der amtlichen Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse (amtliche Lebensmittelkontrolle). Das berufspraktische Jahr wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) organisiert und durchgeführt.

Derzeit stehen 40 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Während der 12-monatigen Ausbildung werden folgende Ausbildungsabschnitte durchlaufen:

  • 3 Monate in einem Handelslabor oder einem Wirtschaftsunternehmen
  • 7 Monate in einer Untersuchungseinrichtung
  • 2 Monate in einem Lebensmittelüberwachungsamt

Jeweils 20 Ausbildungsplätze stehen an folgenden Einstellungsterminen zur Verfügung: 01.07. und 01.01.

Das Vergabeverfahren für alle Ausbildungsplätze erfolgt einmal im Jahr und beginnt mit der Einstellung zum 01.07.

Nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung erteilt das LANUV auf Antrag die Erlaubnis die geschützte Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ zu führen. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Bewerbung

Nutzen Sie für Ihre Bewerbung bitte ausschließlich dieses Bewerbungsformular.

Informationen zum neuen Vergabeverfahren können Sie den Richtlinien für die personelle Auswahl von Lebensmittelchemie-Praktikantinnen und Lebensmittelchemie-Praktikanten im LANUV entnehmen.

Bewerbungsschluss ist am 28. (bzw. 29.) Februar des Jahres, in dem das berufspraktische Jahr beginnt.

Kontakt

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 80
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen