Sie sind hier: Startseite LANUV » Klima » Klimaschutz in NRW » Publikationen

Publikationen zum Thema Klimaschutz

Flächenanalyse Windenergie NRW - Zwischenbericht

LANUV 2023

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), das am 01.02.2023 in Kraft getreten ist, hat der Bund den Ländern verbindliche Vorgaben gemacht, wie viel Fläche sie für den Ausbau der Windenergie bereitstellen müssen. Der Flächenbeitragswert für Nordrhein-Westfalen beträgt bis zum Ende des Jahres 2027 1,1 % der Landesfläche (37.524 ha) und bis zum Ende des Jahres 2032 1,8 % der Landesfläche (61.402 ha).

Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird die Ausweisung von Windenergiegebieten im entsprechenden Umfang durch die regionalen Planungsträger sicherstellen und hierfür zeitnah den Landesentwicklungsplan (LEP) ändern. Dabei werden Teilflächenziele für alle Planungsregionen als Ziele der Raumordnung festgelegt.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde das LANUV vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) damit beauftragt, die Flächenpotenziale zur Windenergienutzung zu untersuchen und dabei insbesondere die Potenziale in den sechs Planungsregionen zu ermitteln. Die Flächenanalyse Windenergie NRW dient dabei als fachliche Grundlage für die Festlegung der regionalen Teilflächenziele im LEP. Damit wird auch die im letzten Jahr vom LANUV veröffentlichte Potenzialstudie Windenergie NRW vor dem Hintergrund der in der Zwischenzeit veränderten planungs- und genehmigungsrechtlicher Rahmenbedingungen beim Ausbau der Windenergie aktualisiert.

Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts werden knapp die Rahmenbedingungen sowie die Ergebnisse der Flächenanalyse Windenergie NRW dargestellt. Das landesweite Flächenpotenzial zur Windenergienutzung beträgt demnach 106.802 ha, was 3,1 Prozent der Landesfläche Nordrhein-Westfalens entspricht. Wenn darüber hinaus in der Flächenanalyse die Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) aus den Regionalplänen nicht ausgeschlossen werden, erhöht sich das Potenzial auf 126.249 ha (3,7 % der Landesfläche).

Die größten Anteile am landesweiten Gesamtpotenzial weisen die Planungsregionen Arnsberg (29.266 ha), Köln (27.540 ha), Detmold (23.152 ha) und Münster (18.595 ha) auf. Deutlich geringer sind die Flächenpotenziale in der Planungsregion Düsseldorf (5.535 ha) und im Bereich des RVR (2.714 ha). Wenn zusätzlich die BSN mit einbezogen werden, erhöhen sich die Flächenpotenziale für die Planungsregion Köln auf 32.661 ha, für Arnsberg auf 32.632 ha, für Detmold auf 27.412 ha, für Münster auf 22.482 ha, für Düsseldorf auf 5.961 ha und für den Bereich des RVR auf 5.100 ha.

Es ist vorgesehen, den Abschlussbericht zu der Untersuchung bis zum Sommer dieses Jahres zu veröffentlichen.

Download

: 9223372036854775807

zurück