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Klimaanpassung in NRW

Um den Klimawandel möglichst einzudämmen und die Folgen so gering wie möglich zu halten, sind Klimaschutzmaßnahmen wichtig. In vielen Bereichen zeigen sich dennoch bereits die Folgen des Klimawandels. Ein wichtiges Ziel ist es daher, sich frühzeitig an die nicht vermeidbaren Folgen der globalen Klimaänderung anzupassen, um Schäden für die Natur und die Gesellschaft zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. In vielen Bereichen sind langfristige Planungen notwendig (z. B. Stadtplanung, Forstwirtschaft), um zukünftigen Risiken rechtzeitig begegnen zu können.

Das Land NRW beschäftigt sich seit 10 Jahren intensiv mit der Anpassung an den Klimawandel. Die im Jahre 2009 entwickelte Klimaanpassungsstrategie wurde 2015 im Klimaschutzplan NRW fortgesetzt. Die Landesregierung benennt im Klimaschutzplan in 16 Handlungsfeldern mehr als 60 Maßnahmen, mit denen sie den Folgen des Klimawandels begegnen will. Zu den Handlungsfeldern zählen unter anderem Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz, Katastrophenschutz, Stadtentwicklung, Wald und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe, menschliche Gesundheit oder Tourismus. Das im Juli 2021 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete, bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz bietet den rechtlichen Rahmen des Klimaanpassungsprozesses in NRW. Mit dem Gesetz schreibt die Landesregierung das Ziel fest, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen. Alle Träger öffentlicher Aufgaben sind fortan dazu verpflichtet, Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.

Die Aufgaben des LANUV sind dabei im Klimaanpassungsgesetz in §10 verankert. Das LANUV hat danach insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung, fortlaufende Aktualisierung und Veröffentlichung der Ergebnisse des Klimafolgen- und Anpassungsmonitorings
  • Erarbeitung und Bereitstellung von wissenschaftlichen Datengrundlagen und Instrumenten zur Unterstützung der Akteure der Klimaanpassung und
  • Erstellung von Fachbeiträgen zu Klimawandel und Klimaanpassung für die Regionalplanung.