FAQ zur CO2-Kompensation

  • Warum spricht man bei der Kompensation der Dienstreisen der Landesregierung von einer freiwilligen CO2-Kompensation?

    Warum spricht man bei der Kompensation der Dienstreisen der Landesregierung von einer freiwilligen CO2-Kompensation?

    Bei einer freiwilligen CO2-Kompensation werden zunächst die Emissionen, die eine bestimmte Tätigkeit oder ein Vorgang hervorruft, bilanziert. Anschließend werden Zertifikate in Höhe der verursachten Emissionen erworben, um diese auszugleichen. Dies geschieht gänzlich freiwillig auf Betreiben einer Person, eines Unternehmens oder eines anderen Akteurs hin. Die Landesregierung ist also nicht verpflichtet, die Emissionen der Dienstreisen zu kompensieren, sondern tut dies aus eigener Motivation als aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Die erwähnten Zertifikate stammen in der Regel aus internationalen Klimaschutzprojekten. Die Menge der Zertifikate, die aus solch einem Projekt hervorgeht, richtet sich nach der CO2-Einsparung, die das Projekt erwirkt. Wichtig ist hierbei, dass das Projekt nur mit der Finanzierung aus dem Kompensationsgeschäft umgesetzt werden kann – andernfalls ist eine Zusätzlichkeit nicht gegeben. Da für den Klimawandel der CO2-Gehalt der gesamten Atmosphäre entscheidend ist, ist unerheblich, wo auf der Welt Emissionen ausgestoßen und wo sie eingespart werden.

    Im Gegensatz dazu gibt es auch einen nicht-freiwilligen Emissionshandel, dem sich Unternehmen unterwerfen müssen. Dieser erstreckt sich beispielsweise auf Kraftwerke und Industrieanlagen (EU-Emissionshandel) oder das Inverkehrbringen von Heiz- und Kraftstoffen (Nationaler Emissionshandel). Informationen hierzu stellt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hier bereit

  • Warum kann die Aufforstung in NRW nicht zur Kompensation genutzt werden?

    Warum kann die Aufforstung in NRW nicht zur Kompensation genutzt werden?

    Deutschland hat sich CO2-Minderungsziele auferlegt und ein Berichtswesen hierzu etabliert. In NRW und ganz Deutschland findet daher jährlich eine Bestandsaufnahme der Treibhausgasemissionen statt. Diese Inventare der Treibhausgasemissionen umfassen neben den Quellen auch die Senken der Emissionen. Eine bedeutende Senke für CO2 ist der Wald, da die Pflanzen CO2 aufnehmen und den Kohlenstoff für ihr Wachstum in Biomasse umwandeln, sodass er dort für das gesamte Pflanzenleben gebunden ist.

    Die Menge CO2, die der Wald oder andere Senken in Deutschland binden, wird vom Gesamtwert der deutschen Emissionen abgezogen. So ergibt sich die Menge, die Deutschland netto in die Atmosphäre emittiert. Eine Berücksichtigung der positiven Klimawirkung des Waldes in NRW und in den anderen Bundesländern hat somit bereits stattgefunden und kann nicht für Kompensationszertifikate genutzt werden. Dies wäre eine unerlaubte Doppelzählung.

  • Welche Anforderungen gibt es an die Klimaschutzprojekte, aus denen die Zertifikate hervorgehen?

    Welche Anforderungen gibt es an die Klimaschutzprojekte, aus denen die Zertifikate hervorgehen?

    Im Bereich der freiwilligen Kompensation gibt es keine verbindlichen Anforderungen, die zu erfüllen sind. Bei der Kompensation muss der/die Auftraggeber/in also nach Möglichkeit selber darauf achten, dass gewünschte Qualitätskriterien erfüllt sind. Eine Hilfe bieten allerdings verschiedene internationale Standards, die sich in diesem Bereich etabliert haben und wichtige Qualitätskriterien berücksichtigen (z.B. der Clean Development Mechanism (CDM), der Gold Standard for the Global Goals (GS4GG) und der Verified Carbon Standard (VCS)). Für die nordrhein-westfälische Landesregierung kommen für die Kompensation nur Klimaschutzprojekte in Frage, die internationalen Standards und ambitionierten Qualitätsanforderungen gerecht werden.

  • Welche Aufgabe kommt dem LANUV im Rahmen der freiwilligen Kompensation zu?

    Welche Aufgabe kommt dem LANUV im Rahmen der freiwilligen Kompensation zu?

    Das LANUV ist im Auftrag des MWIDE bzw. der Landesregierung derzeit mit der Abwicklung der Kompensation der Dienstreisen der Landesregierung befasst. Es ist somit, ebenso wie beispielsweise Unternehmen oder Privatpersonen, nur ein Akteur am Markt der freiwilligen Kompensation, der Leistungen einkauft.

    Das LANUV hat keinerlei Aufgaben und/oder Verantwortung im Bereich der gesetzlichen Regelungen zum Kompensationsgeschehen.

Weitere Informationen

Tiefergehende Informationen rund um das Thema der freiwilligen Kompensation finden Sie bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).