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Emissionserklärung



Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen gem. 4. BImSchV verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.

Gemäß der 11. BImSchV vom 29.04.2004 ist die nächste Emissionserklärung für das Jahr 2007 zu erstellen und bis zum 30.04.2008 in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben. Im Einzelfall kann auf Antrag die Abgabefrist zum 15.06.2008 verlängert werden. Der Antrag muss bis zum 31.03.2008 bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Nach § 6 der 11. BImSchV kann der Betreiber auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen (Emissionen im geringfügigen Umfang) von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden.

Die Anleitung zur Erstellung von Emissionserklärungen mit ausführlichen Beschreibungen der anzugebenden Daten bietet eine Hilfestellung für den Betreiber.

Die Erfassung und Abgabe der Daten erfolgt mit der Internetanwendung EEOnline.




Landesumweltamt NRW 2006