Agrarreferendariat Nordrhein-Westfalen

Das Agrarreferendariat bereitet Nachwuchskräfte für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des agrarwirtschaftlichen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vor, indem diese zu verantwortungsbewussten Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten ausgebildet werden. Zu den Aufgaben zählen das Verwalten, die Förderung, das Beraten, wissenschaftliche Tätigkeiten und in der Regel Führungsaufgaben als Vorgesetzte.

Das Agrarreferendariat befähigt für dienstliche Tätigkeiten in der Agrarverwaltung insbesondere in den Dienststellen und Einrichtungen der Landwirtschaftskammer NRW, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Es besteht die Möglichkeit sich nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats auf freie Stellen zu bewerben, ein Übernahmeangebot (im Beamtenverhältnis) kann nicht in Aussicht gestellt werden.

Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung (22 Monate) und die Große Agrarwirtschaftliche Staatsprüfung (2 Monate) und beginnt in der Regel im Oktober eines jeden Jahres.

Die Referendarinnen und Referendare sind im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Die Ausbildung vermittelt die berufliche Handlungskompetenz für die Agrarverwaltung in den Lernfeldern Verwalten, Leiten und Steuern sowie Beraten. Ausbildungsorte sind, neben zentralen Seminaren, die Verwaltungs-, Beratungsdienststellen und Einrichtungen der Landwirtschaftskammer NRW und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sowie sonstige geeignete Dienststellen.

Der Vorbereitungsdienst endet mit der bestandenen oder der endgültig nicht bestandenen Laufbahn-Prüfung.

Voraussetzungen

Dieses Ausbildungsangebot richtet sich bevorzugt an Absolventen der Studienfachrichtung:

  • Agrarwissenschaften, aber auch an:
  • Gartenbauwissenschaften
  • Ernährungs- und Haushaltswissenschaften
  • oder einer ähnlich geeigneten Studienrichtung

mit dem Diplom- oder Mastergrad einer Universität oder dem Mastergrad einer Fachhochschule, der den Zugang zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des agrarwirtschaftlichen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen, eröffnet. Zu den Einstellungsvoraussetzungen zählen ferner eine mindestens einjährige agrarwirtschaftliche fachpraktische Ausbildung sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten.

Bewerbung

Bewerbungen sind per E-Mail bis zum 31.05. eines jeden Jahres zu richten an: jobs(at)lanuv.nrw.de

Zu den Bewerbungsunterlagen zählen

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Abschrift oder Kopie des Nachweises der allgemeinen Hochschulreife,
  • Abschriften oder Kopien der Zeugnisse über die Hochschulprüfungen (Bachelor und Master) oder Nachweise über gleichwertige – auch ausländische – Hochschulabschlüsse,
  • Abschriften oder Kopien der Urkunden über die Verleihung akademischer Grade,
  • Nachweis einer mindestens einjährigen fachpraktischen Ausbildung,
  • Abschrift oder Kopie des Nachweises über ein einjähriges Praktikum oder Zeugnisses einer beruflichen
    Abschlussprüfung.

Der Entscheidung über die Einstellung geht ein Auswahlverfahren voraus. Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der nach den Unterlagen die Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllt, wird zum Auswahltermin nicht geladen.

Ansprechpartner

Einstellungsbehörde

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen

simone.bartels(at)lanuv.nrw.de
kathleen.behrends(at)lanuv.nrw.de

Ausbildungbehörde

Landwirtschaftskammer NRW
Nevinghoff 40, 48147 Münster
0251/2376-337
karoline.mensing(at)lwk.nrw.de

 

0251/2376-376
steffen.grimberg(at)lwk.nrw.de

 

https://www.landwirtschaftskammer.de/

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