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Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen

Im Kartenwerk WSG 50 werden alle geplanten und festgesetzten Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete auf der Grundlage der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) dargestellt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz führt das zentrale Kartenwerk mit Hilfe der kartografischen Datenverarbeitung ständig nach den neuesten verfügbaren Informationen der Bezirksregierungen fort.

Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete WSG 50 - Ausschnitt

Die Karten enthalten die Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete mit ihren verschiedenen, farblich unterschiedenen Schutzzonen. Die nach den Zonen gestaffelten Genehmigungspflichten und Verbote dienen der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung und dem Erhalt der Heilquellen. Aus der Darstellung erkennbar sind auch der Stand des Verfahrens (geplantes oder festgesetztes Schutzgebiet) und die landesweit eindeutige Bezeichnung der Schutzgebiete. Weiterhin verzeichnet sind Reserve- oder Vorranggebiete aus der Raumplanung. Diese werden zur Zeit noch vervollständigt.

Es sind lieferbar:

  • WSG 50 landesweit im Blattschnitt der Topografischen Karte 1: 50.000 (TK 50) (ausgenommen die Blätter ohne Wasserschutzgebiete: L3510, L3512, L3706, L4310, L4312, L5310, L5312, L5706)
    aktuellster verfügbarer Stand.
  • Übersichtskarte der Wasserschutzgebiete in NRW - WSG 300b im Maßstab 1:300.000 mit politischen Grenzen und Blattschnitt-Übersicht
    Stand: Januar 2000 .
  • Wasserschutzgebiets-Dateien im ArcView-Shape-Format mit Informationsgehalt entsprechend WSG 50 (ohne topografischen Hintergrund).
      LANUV NRW 2007

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