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Trinkwasser

Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Gebrauch, das heißt Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zur Körperpflege und -reinigung, zum Reinigen von Geschirr und Waschen von Kleidung.
Die Überwachung des Trinkwassers erfolgt in Deutschland nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung in der seit dem 1. November 2011 geltenden Fassung. Die Trinkwasserverordnung setzt die „Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (Trinkwasser-Richtlinie) in nationales Recht um.
- Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
- Trinkwasser-Richtlinie (Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 03.11.98)
Die Wasserversorgungsunternehmen sind bis zur Übergabestelle in die Hausinstallation (Wasseruhr) für die einwandfreie Qualität des zur Verfügung gestellten Trinkwassers verantwortlich. Um sicherzustellen, dass das abgegebene Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, muss das Trinkwasser regelmäßig untersucht werden. Weiterhin muss der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage regelmäßig Besichtigungen der zur Wasserversorgungsanlage gehörigen Schutzzonen, oder, wenn solche nicht festgesetzt sind, der Umgebung der Wasserfassungsanlage vornehmen oder vornehmen lassen.
Nach Übergabe in die Hausinstallation ist der jeweilige Inhaber der Hausinstallation – das ist i.d.R. der Hauseigentümer – für die einwandfreie Qualität des Trinkwassers verantwortlich.
Die Gesundheitsämter überwachen die Wasserversorgungsanlagen und die Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird z.B. Krankenhäuser, Kindergärten und Altenheime. Der Umfang der behördlichen Überwachung umfasst u. a. Besichtigung der Anlage und seiner Umgebung sowie die Entnahme und Untersuchung von Trinkwasserproben. Alternativ zur eigenen Probenahme und Untersuchung kann es sich auf die Prüfung der Untersuchungsergebnisse aus der Eigenüberwachung beschränken, wenn diese von einem zugelassenen Labor ermittelt wurden.
Die Untersuchung des Trinkwassers einschließlich der Probenahme dürfen nur von unabhängigen Laboratorien untersucht werden, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Die Überprüfung erfolgt im LANUV. Die Labore, die die Anforderungen erfüllen, sind unter Untersuchungsstellen für Trinkwasser aufgelistet. Ein Mal pro Jahr melden die Gesundheitsämter die Ergebnisse der Trinkwasserproben an das LANUV (vormals lögd). Diese Daten dienen der Berichterstattung an die Europäische Kommission.
Die Überwachungsergebnisse des Jahres 2007 sind Grundlage für den vorliegenden Trinkwasserbericht NRW, der durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) 2008 veröffentlicht wurde. Der Bericht gibt einen Überblick über die Trinkwasserqualität in NRW und beinhaltet u.a. Ausführungen zur Trinkwassergewinnung, -aufbereitung,- beschaffenheit –überwachung und zum Trinkwasserschutz. Detaillierte Informationen über die dem Land gemeldeten Untersuchungsergebnisse von 2006 und 2007 auf lokaler Ebene erhalten Sie unter Trinkwasserdaten 2006/2007. In dem geographischen Informationssystem sind die Probenahmestellen lokalisiert, zu denen Messwerte angezeigt werden können. Neben einer tabellarischen Übersicht der statistisch ausgewerteten Messwerte können zu jedem Stoff auch alle Einzelmesswerte aufgerufen werden. Die Trinkwasserdaten werden jährlich aktualisiert und jeweils für die letzen 2 Jahre angezeigt.
- Trinkwasserdaten 2006/2007 (in Bearbeitung)
LANUV NRW 2012


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