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Gewässergüte

Seit Ende der 60er Jahre wird in Nordrhein-Westfalen die Gewässergüte der Fließgewässer systematisch untersucht und in den Gewässergüteberichten dokumentiert. Zusammen mit der bis 1999 im fünfjährigen Turnus erschienenen Gewässergütekarte zeigten sie als wichtiges Instrument wasserwirtschaftlichen Handelns über 30 Jahre die Erfolge durchgeführter Sanierungsmaßnahmen und noch bestehende Defizite auf. Ohne Zweifel haben diese klassischen Berichte damit wesentlich zum Gewässerschutz beigetragen.

Seit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 sind wesentlich umfangreichere Kriterien zur Gewässerbeurteilung heranzuziehen mit dem Ziel,  schon bis 2015, spätestens aber bis 2027 den guten Zustand zu erreichen. Zu diesen Kriterien zählen ökologische Qualitätskomponenten wie die Gewässerflora, die benthische wirbellose Fauna und Fische ebenso wie die Morphologie der Fließgewässer.  Ausführliche Erläuterungen sind folgenden web-Seiten zu entnehmen:

Die klassische Bewertung der Gewässergüte bis zur Einführung der EG-Wasserrahmenrichtlinie basiert ausschließlich auf den biologischen Untersuchungen der benthischen Fauna zur Ermittlung des Saprobiegrades, die primär die Belastung des Sauerstoffhaushaltes durch den Sauerstoff zehrenden Abbau organischer Stoffe sowie akut toxische Einflüsse zum Ausdruck bringt.

Weitere Fachinformationen zu Oberflächengewässern und Gewässergüte finden Sie im Fachinfosystem ELWAS.

      LANUV NRW 2010

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