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Grundwasserstand
Um die klimatisch bedingten Einflüsse auf das Grundwasser und die vielfältigen menschlichen Eingriffe in den Grundwasserhaushalt erkennen und beurteilen zu können, wird das Schwankungsverhalten der Grundwasserstände durch Messungen an einer Vielzahl von Messstellen in NRW beobachtet (siehe das nachfolgende Bild einer Messung mit einem Lichtlot an einer Grundwassermessstelle).
Die Höhe des Grundwasserstandes über dem Meeresspiegel wird als ein Maß für die jährlichen Volumenänderungen am Ort der Messung herangezogen.
Die Kenntnis des höchsten gemessenen Grundwasserstandes bzw. die Projektion der Daten vorhandener Messstellen auf eine vorgegebene Ortslage/Adresse ist für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen von großem Interesse (Fundamente von Häusern und Bauwerken, Standortwahl von Deponien, Verkehrsflächenbau). Hier kann Ihnen das LANUV Daten als Entscheidungshilfe zur Verfügung stellen („Auskünfte zu Grundwasserständen“ s.u.).
In Nordrhein-Westfalen reicht die regelmäßige Grundwasserbeobachtung z.T. über 100 Jahre zurück.
Der Grundwasserstand wird am häufigsten in Beobachtungsrohren gemessen, die bei der Erschließung von Grundwasservorkommen oder aber in Erfüllung von Auflagen im Rahmen der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse gebaut worden sind.
Eigentümer und Betreiber dieser vielzähligen Grundwassermessstellen sind vor allem Wasserwerke, Firmen und Verbände. Das Land NRW hat darüber hinaus ein eigenes Messstellennetz eingerichtet, in dem ca. 3.100 Messstellen regelmäßig gemessen werden.
Von den laufenden Grundwasserbeobachtungen werden die Ergebnisse von rd. 30.000 Messstellen in der zentralen Grundwasserdatenbank im Land NRW abgelegt. Im Zusammenhang mit den vorhandenen Aufzeichnungen können sie nach verschiedenen Fragestellungen ausgewertet werden.
Die Auswertung der Grundwasserstandsänderungen dient darüber hinaus im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Bewertung des mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper.
Auskünfte zu Grundwasserständen
Das LANUV erteilt Auskünfte zu Grundwasserständen in NRW. Dies ist eine Aufgabe des LANUV nach § 19 des Landeswassergesetzes NRW. Das LANUV greift hierbei auf die landeseigenen Daten und auch auf die Daten derjenigen Messstellenbetreiber zurück, die ihre Daten dem LANUV zur Verfügung gestellt haben. Neben der Auskunft aus diesem zentralen landesweiten Datenbestand können weitere Auskünfte auch bei anderen Betreibern von Grundwassermessnetzen eingeholt werden. In NRW werden Grundwassermessnetze auch von weiteren Trägern öffentlicher Belange (einige Wasserverbände sowie auch Kommunen, Kreise und Kreisfreie Städten) betrieben.
Online-Auskünfte
Auskünfte zu den Messdaten der Messstationen aus der zentralen Grundwasserdatenbank des Landes können für viele Regionen in NRW im Internet von Ihnen selbst mit dem System Grundwasser-Online eingeholt werden.
Email-Anfragen
Sofern die Ergebnisse der Online-Auskünfte für den von Ihnen beabsichtigten Zweck nicht genügen, können Sie eine Anfrage per Email mit den unten beschriebenen Angaben an das unten stehende Email-Postfach im LANUV richten. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden in jedem Fall folgende Angaben benötigt:
- Der Anlass Ihrer Anfrage (z.B. Bau eines Hausbrunnens, Bau eines Gebäudes zur Beurteilung der Kellerabdichtung, Wertermittlung eines Gebäudes etc.),
- die hierzu von Ihnen gewünschten Angaben zum Grundwasserstand (z.B. höchster gemessener Grundwasserstand),
- die Adresse des Grundstücks (Stadt, Straße, Hausnummer), für das Sie die Grundwasserstanddaten benötigen
In Neubaugebieten und außerhalb von Siedlungsbereichen gibt es oft keine oder noch keine Adresse. Zu unserer Orientierung sind in diesen Fällen
- die Angabe der Ortskoordinaten mit EAST- und NORTH-Wert im Koordinatensystem ETRS89 (erhältlich über das zuständige Katasteramt oder einfach unter www.tim-online.nrw.de selbst ablesen)
- oder Sie legen einen aussagekräftigen und gut lesbaren Lageplan Ihrer Anfrage als Datei bei.
- Besonders wichtig ist die Angabe einer Telefonnummer, unter der Sie tagsüber gut zu erreichen sind für mögliche Rückfragen, damit das Personal, das Ihre Anfrage bearbeitet, die Anfrage ohne Unterbrechung erledigen kann.
Unsere Aussagen beziehen sich auf gemessene Werte. Prognosen werden von uns bei der Beantwortung nicht vorgenommen.
An wen kann ich mich wenden?
Bitte senden Sie Ihre Anfrage per Mail an:
Wenn Sie nicht über eine Internetverbindung verfügen, sind wir für Sie auf dem klassischen Postweg erreichbar unter:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 52
Postfach 10 10 52
45610 Recklinghausen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
- Werner Probst, Tel.: 0228-5386-826
LANUV NRW 2011


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