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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Von wassergefährdenden Stoffen können erhebliche Gefahren für die Oberflächengewässer, das Grundwasser und somit auch für das Trinkwasser als unser wichtigstes Lebensmittel ausgehen.
Sollte ein wassergefährdender Stoff den Boden oder das Grundwasser verunreinigen, können erhebliche Sanierungskosten entstehen. Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind deshalb strikte Regelungen getroffen worden, die dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen.
Die wesentlichen Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (§§ 62 und 63)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [Verordnung des Bundes]
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) [Verordnungen der Bundesländer]
- Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VV-VAwS)
- Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.07.2009 wurde das Wasserhaushaltsgesetz neu strukturiert; Erläuterungen zum Thema „Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ finden Sie auf der Seite:
Nähere Informationen zu wassergefährdenden Stoffen finden Sie auf der Seite Was sind wassergefährdende Stoffe?
Für mehrere Themenbereiche sind Arbeitspapiere erstellt worden, die die wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zusammenfassen. Dadurch soll den Betreibern, den zuständigen Behörden und den prüfenden Sachverständigen Hilfestellung bei der Planung und dem Betrieb dieser Anlagen gegeben werden. Folgende Arbeitspapiere sind durch Erlass eingeführt:
- Merkblatt über Anforderungen nach § 19g ff WHG an Anlagen zur Oberflächenbehandlung in der Metall- und Kunststoffverarbeitung
- Wasserwirtschaftliche Anforderungen nach § 19g ff WHG an die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen zum Einsatz von Jauche, Gülle Silagesickersäften und nachwachsenden Rohstoffen (Anforderungskatalog Biogasanlagen)
- Handlungshilfe für die Eignungsfeststellung von Tankstellen zur Betankung von Fahrzeugen mit Mischungen aus Ethanol und Ottokraftstoff mit einem Volumenanteil von mehr als 20 Vol.-% und max. 90 Vol.-% Ethanol (Handlungshilfe Bioethanol-Tankstellen)
Diese Arbeitspapiere beziehen sich auf das alte Wasserhaushaltsgesetz vom 19.8.2002, sie sind jedoch bis zur Verabschiedung einer neuen einheitlichen Bundesanlagenverordnung, die die VAwS der Bundesländer ersetzen soll, weiter anwendbar.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist zuständig für die Anerkennung von Sachverständigen-Organisationen.
Informationen zu Sachverständigen, Sachverständigen-Organisationen und der Anerkennung von Sachverständigen-Organisationen finden Sie auf der Seite Sachverständigen-Organisationen.
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