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Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse

Sachkundige für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen

Die Anforderungen, die an die Sachkunde zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen zu stellen sind, hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW per Runderlass erläutert:

Feststellung der Sachkunde

Die Feststellung der Sachkunde führen für ihre jeweiligen Mitglieder durch:

  • die Industrie- und Handelskammern,
  • die Handwerkskammern und
  • die Ingenieurkammer-Bau NRW

Für Sachkundige aus anderen Bundesländern und Sachkundige, die nicht Mitglied einer Kammer in NRW sind, hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV NRW) dem LANUV folgende Aufgaben übertragen:

  • Feststellung der Sachkunde, soweit eine Zuständigkeit der o.g. Kammern nicht vorliegt
    Antrag auf Feststellung der Sachkunde
  • Eintragung dieser Sachkundigen in die landesweite Liste
  • Aberkennung der Sachkunde, soweit eine Zuständigkeit der o.g. Kammern nicht vorliegt

Die Kammern, jeweils für Ihre Mitglieder, und das LANUV tragen die Sachkundigen in Listen ein, die in einer landesweiten Liste zusammengeführt werden:

Schulungen zur Erlangung der Sachkunde für Dichtheitsprüfungen

Die Sachkundigen müssen durch Teilnahme an einer Schulung die Erlangung der besonderen Kenntnisse für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen nachweisen, insbesondere die Kenntnisse von Gesetzen, Regelwerken mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik in gültiger Fassung und deren sachgerechte Anwendung. Die Schulung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen, in der der Sachkundige seine Qualifikation nachweist. Die Schulungsinstitution besitzt die praxisgerechten Kenntnisse und Erfahrungen über qualifizierte Prüf-, Untersuchungs- und Sanierungsverfahren durch entsprechendes Personal.

 

      LANUV NRW 2012

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