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Aktuelles

Neuer Erlass regelt Dichtheitsprüfung – Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden

Ansprechpartner Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse

Liste der Sachkundigen

Änderungen in der Liste der Sachkundigen kann nur diejenige Stelle (Kammer oder LANUV) vornehmen, die den ursprünglichen Eintrag vorgenommen hat.

Das LANUV ist ausschließlich für die Einträge der Sachkundigen verantwortlich, für die die Feststellung der Sachkunde auch beim LANUV erfolgt ist, also für Sachkundige aus anderen Bundesländern und Sachkundige, die nicht Mitglied einer Kammer in NRW sind.

Alle anderen Einträge werden von den jeweiligen Kammern gepflegt. Wenn Sie Mitglied einer Kammer in NRW sind, melden Sie sich bitte direkt bei der für Sie zuständigen Kammer.

Fachliche Fragen

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen

Telefon: 02361 305 - 0
Telefax: 02361 305 - 3215

e-mail:

      LANUV NRW 2011

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