Schnellnavigation
Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen
Link zur Startseite des LANUV NRW
Suche
Sie sind hier:
Startseite LANUV  > Umwelt  >  Wasser  >  Abwasser
Textanfang.
.

Abwasser

Abwasser besteht aus Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Schmutzwasser entsteht im allgemeinen, wenn Wasser durch menschliche Einwirkung in seiner Zusammensetzung und seinen Eigenschaften verändert wird.

Zur Erhaltung einer intakten Umwelt ist es erforderlich, das anfallende Abwasser zu entsorgen, d. h. abzuleiten, zu behandeln und wieder in den Wasserkreislauf zurückzuführen. Die rechtlichen Anforderungen an Abwassereinleitungen und das Instrument der Abwasserabgabe wirken hierbei auf eine möglichst geringe Belastung der Gewässer hin.

Auf der Immissionsseite sind zur Qualitäts-Bewertung des jeweiligen biologischen Gewässergütezustandes die Güteklassen I (unbelastet) bis IV (übermäßig verschmutzt) eingeführt.

Darüber hinaus müssen auch beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Einträge (Emissionen) in die Kanalisation oder in das Gewässer verhindert werden.

Wer Abwasser in ein Gewässer einleitet, muss eine Abgabe bezahlen, die einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz zur Minderung der eingeleiteten Schadstofffracht ausübt. Werden die wasserrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten, kann das ordnungs- oder sogar strafrechtliche Folgen für den potentiellen Verursacher haben.

      LANUV NRW 2010

Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen