Im Rahmen der Novellierung des nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetzes vom Juni 2000 wurde der Stadtökologische Fachbeitrag (StöB) in Nordrhein-Westfalen eingeführt. Die Stadt Schwelm hat im November 2005 die Erarbeitung eines Stadtökologischen Fachbeitrags bei der zuständigen Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) beantragt.
Mit der Einführung des StöBs wurde der gutachterliche Teil der Landschaftsplanung auf den besiedelten Bereich ausgedehnt. Es werden jedoch keine Festsetzungen oder ordnungsbehördliche Maßnahmen formuliert, sondern planerische Empfehlungen ausgesprochen. Die kommunale Planungshoheit bleibt dadurch unberührt.
Die im Rahmen des StöBs gewonnenen Erkenntnisse und die daraus abgeleiteten Planungsempfehlungen sollen als Grundlage für eine ökologisch orientierte und somit auch nachhaltige Stadtentwicklung dienen. Der vorliegende Stadtökologische Fachbeitrag soll der Stadtverwaltung als Arbeits-, Entscheidungs- und Planungshilfe im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung dienen.
Das Leitziel des Stadtökologischen Fachbeitrags ist es, die Lebensqualität des Menschen in der Stadt zu erhöhen.