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Die Wasserrahmenrichtlinie
der Europäischen Union verlangt eine ganzheitliche Gewässerschutzpolitik, welche
die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer
unter Einbeziehung der Gewässerstruktur zugrunde legt.
Naturnahe Strukturen sind die Voraussetzung für vielfältige
Lebensräume und damit für naturraumtypische Gewässerbiozönosen.
Dieser Ansatz erfordert eine neue Betrachtung der Gewässer.
Um den ökomorphologischen Zustand zu ermitteln
und zu bewerten, in dem sich die Fließgewässer Nordrhein-
Westfalens befinden, erhebt die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung
deshalb bereits seit 1999 nach
bundesweit einheitlichen Vorgaben die Strukturgütedaten
aller Fließgewässer im Lande.
Mittlerweile liegen für mehr als 370
Fließgewässer mit einer Gewässerlänge von über
10.000 km Strukturgütedaten vor. 142 Fließgewässer mit einer Gesamtlänge
von rd. 6.000 km sind in der beiliegenden
Gewässerstrukturgütekarte des Landes Nordrhein-Westfalen
dargestellt. Die Karte zeigt anschaulich, dass viele
Gewässer durch Ausbaumaßnahmen der Vergangenheit
mehr oder weniger stark verändert wurden. Strukturen sind in
der Karte durch die Farben gelb (stark verändert), orange
(sehr stark verändert) oder rot (vollständig verändert)
gekennzeichnet.
Gewässer bzw. Gewässerabschnitte, die gegenüber dem
Leitbild nur mäßig (grün) bzw. gering (blau) verändert
wurden und sich damit unter ökomorphologischen Gesichtspunkten
in einem "guten" bis "sehr guten" Zustand
befinden. Diese Gewässer gilt es besonders zu schützen.
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