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Tierseuchenbekämpfung

Ziel der staatlichen Tierseuchenbekämpfung ist der Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere vor ansteckenden Erkrankungen, gegen die sich ein einzelner Tierhalter nur ungenügend wehren kann, und der Schutz des Menschen vor der Übertragung bestimmter Krankheiten vom Tier auf den Menschen.

Die Notwendigkeit einer staatlichen Tierseuchenbekämpfung wurde bereits im 18. Jahrhundert festgestellt. Die Seuchenbekämpfung fand zunächst auf der Ebene von Gemeinden, Kreisen oder Distrikten statt und wurde mit zunehmendem Tierverkehr durch Ausbau von Schienenwegen immer großräumiger gestaltet. Mit Gründung der EG und schließlich des gemeinsamen Binnenmarktes 1993 ist die Tierseuchenbekämpfung eine europäische Aufgabe geworden.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage ist das Tiergesundheitsgesetz. Das Gesetz regelt die Bekämpfung von Seuchen bei Haustieren, Vieh und Fischen.

  • Haustiere sind vom Menschen gehaltene Tiere, einschließlich der Bienen.
  • Vieh sind folgende Haustiere: Pferd, Esel, Maulesel, Maultier, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Kaninchen, Gans, Ente, Huhn, Perlhun, Truthuhn, Tauben.
  • Unter Fischen werden alle Entwicklungsstadien der Fische, einschließlich der Eier und des Spermas verstanden.

LaTiKo

Wenn trotz verschiedener Vorsorgemaßnahmen eine Seuche ausbricht, obliegt es dem LANUV ein Tierseuchenkontrollzentrum einzurichten und die Maßnahmen der Kreise und kreisfreien Städte zu koordinieren und Bekämpfungsstrategien zu entwickeln.