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© LANUV, C. Brinkmann

Tierhaltung

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Ein Haustier muss genügend Bewegung haben, so dass ihm keine Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Für Eigentümer und Eigentümerinnen von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten zur artgerechten Tierhaltung.

      LANUV NRW 2012

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