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Lebensmittelüberwachung

Überwachung von Lebensmitteln, Kosmetika, Alltagsgegenständen und Tabakerzeugnissen

Jeder Hersteller oder Händler trägt die Verantwortung für die von ihm verkaufte Ware. Die Lebensmittelüberwachungsämter überprüfen stichprobenweise bei Erzeugern und Herstellern. Aber auch Importeure, Großhändler, Einzelhandelsgeschäfte, Kantinen und Restaurants werden kontrolliert. Ziel ist es gesundheitliche Gefahren auszuschließen, den Käufer vor Irreführung und Täuschung zu schützen und die Einhaltung der Verbraucherschutz Rechtsvorschriften sicher zu stellen.

Außer Lebensmitteln, Kosmetika und Tabakerzeugnissen unterliegen auch Alltagsgegenstände dieser Überwachung. Dabei handelt es sich um Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder direkt mit dem Menschen in Kontakt kommen, wie z. B. Lebensmittelverpackungen, Geschirr, Spielwaren und Bekleidung.

Das LANUV beaufsichtigt und koordiniert die Arbeit der Lebensmittelüberwachungsämter und der Untersuchungsämter. Die Aufgaben werden mit Tierärztinnen, Tierärzten, Lebensmittelchemikerinnen, Lebensmittelchemikern und Verwaltungspersonal wahrgenommen.

Darüber hinaus unterliegen Herstellerbetriebe von Fisch-, Ei- und Milchprodukten - wie Hersteller von Fleisch- und Geflügelfleisch - einer gesonderten Zulassung. Je nach Produktionsmenge des Betriebes wird die Zulassung von den Kreisen und kreisfreien Städten oder vom LANUV erteilt. Detaillierte Informationen erhalten sie hier.

Verbraucher können sich bei Beschwerden an die lokalen Lebensmittelüberwachungsbehörde wenden.


Wichtig für die Rückverfolgung einer solchen Beschwerde ist, dass die Ware (oder der noch vorhandene Rest) einschließlich der Verpackung eingereicht wird. Auch nähere Angaben über Ort und Zeitpunkt des Kaufes sowie die Art des Mangels sind notwendig.

      LANUV NRW 2010

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