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Verbraucherschutz bei der Erzeugung und Verarbeitung von Ökoerzeugnissen

Der Markt für Produkte aus Ökologischem Anbau wächst. Besonders wichtig für die Absatzchancen der so erzeugten Nahrungsmittel ist dabei die Glaubwürdigkeit eines ausreichenden Kontrollverfahrens. Nur wenn die Konsumenten sicher sein können, dass die von ihnen in der Regel zu höheren Preisen erworbenen Erzeugnisse auch tatsächlich aus besonderen Produktionsverfahren stammen, lässt sich langfristig der Markt für die Öko-Erzeugnisse ausbauen. Der Kontrolle der Erzeugung, Verarbeitung und der Vermarktungswege kommt daher eine besondere Bedeutung zu.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für den Öko-Landbau in der EU bildet die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen mit ihrer Durchführungsverordnung Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle. Hier ist einerseits geregelt, welche produktions- und kontrolltechnischen Voraussetzungen bei der Erzeugung, der Verarbeitung, dem Import und bei Lagerung und Handel mit landwirtschaftlichen Produkten bzw. Lebensmitteln erfüllt sein müssen, um diese Produkte mit einem Öko-Hinweis bewerben oder kennzeichnen zu dürfen. Andererseits finden sich auch umfassende Vorschriften zum Kontrollverfahren.
In Deutschland wurde diese Verordnung mit dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) umgesetzt bzw. durch nähere Regelungen ergänzt. Dadurch besteht die Möglichkeit zur Ahndung von Unregelmäßigkeiten durch Bußgelder bis zu 30.000 €. Außerdem wurden im ÖLG Strafvorschriften vorgesehen, die bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Regelungen und Anforderungen greifen.
Den Text der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und ihre Durchführungsverordnung, sowie den Text des ÖLG finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. In Nordrhein-Westfalen sorgt das LANUV als zuständige Behörde durch Überprüfungen für die Einhaltung der Anforderungen der EG-Öko-VO. Diese Überwachung bezieht sich vor allem auf die Überprüfung der Wirksamkeit des Kontrollverfahrens, welches von privaten Kontrollstellen angewendet wird.
Eckpunkte des Kontrollverfahrens
Die Überprüfung basiert auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Kontrolle der Erzeuger, Verarbeiter, Importeure sowie Futtermittelhersteller, Lagerunternehmen und Großhändler von Öko-Produkten. Diese Überprüfung wird von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die speziell für diese Tätigkeit von der Bundesanstalt für Ernährung (BLE) zugelassen werden.
Festgestellte Verstöße ahnden die Kontrollstellen anhand eines Sanktionskataloges, der je nach Schwere des festgestellten Verstoßes bis zum Verbot der Vermarktung als Öko-Produkt reichen kann. Mit dem ÖLG steht dem LANUV bei festgestellten Verstößen auch die Möglichkeit offen, Bußgelder zu verhängen.
Codenummer der Kontrollstelle
Überwachte Öko-Erzeugnisse können Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der Kennzeichnung entweder am Aufdruck des Namens oder der Code-Nummer der Kontrollstelle erkennen. Auch eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich. Die Code-Nummer deutscher Kontrollstellen setzt sich wie folgt zusammen:
DE - ÖKO <Nummer der Kontrollstelle>
Diese Art der Code-Nummer findet sich aber nur auf Produkten, die im Rahmen der Betriebskontrollen durch in Deutschland zugelassene Kontrollstellen überprüft werden. Jeder Mitgliedstaat der EU hat jedoch eine eigene Art der Zusammensetzung von Code-Nummern für seine Kontrollstellen gestaltet.
Ausnahmeregelungen
Für Erzeuger eröffnet die EG-Öko-VO an verschiedenen Stellen die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen. Das LANUV hat hierzu Allgemeinverfügungen verfasst, welche die näheren Bedingungen dieser Ausnahmen regeln.
Allgemeinverfügungen- Allgemeinverfügung Saatgut und Vermehrungsmaterial
- Allgemeinverfügung Färben von Eiern
- Änderung Allgemeinverfügung Färben von Eiern
- Allgemeinverfügung Vitamine
Entwicklung des Öko-Landbaus in NRW
Anhand der folgenden Grafiken kann die Entwicklung des Öko-Landbaus in NRW verfolgt werden:
LANUV NRW 2011


Natur
Umwelt
Verbraucherschutz
Agrarwirtschaft

