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Nahrungsmittel

Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefährdungen und vor Übervorteilung steht im Mittelpunkt der Lebensmittelüberwachung.

Die europäische Verordnung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts definiert Lebensmittel als "Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden".

Aber auch Getränke, Bonbons sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser -, die dem Nahrungsmittel bei seiner Herstellung und Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden, zählen zu den Lebensmitteln.

      LANUV NRW 2010

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