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Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker

Die Ausbildung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin bzw. zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker ist in der Verordnung APVO-LChem NRW über die Ausbildung und Prüfung zur „staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin“ und zum „staatlich geprüften Lebensmittelchemiker“ geregelt.

Nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Studiengang Lebensmittelchemie (Erste Staatsprüfung, Diplom, Master) kann sich eine zwölfmonatige berufspraktische Ausbildung zur Erlangung der Zweiten Staatsprüfung anschließen. Die Ausbildung erstreckt sich auf lebensmittelchemische und lebensmittelrechtliche Aufgaben im Rahmen der amtlichen Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse (amtliche Lebensmittelkontrolle).

Dieses berufspraktische Jahr wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) organisiert und durchgeführt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten Staatsprüfung erteilt das LANUV auf Antrag die Erlaubnis die geschützte Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ zu führen. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig.


Bewerbungen müssen mit dem nebenstehenden Bewerbungsformular eingereicht werden. Informationen zum neuen Vergabeverfahren können Sie den "Richtlinien für die personelle Auswahl von Lebensmittelchemiepraktikantinnen und Lebensmittelchemiepraktikanten im LANUV" entnehmen.

Der nächste Bewerbungsstichtag für die Vergabe der Plätze vom 01.06.2012 bis 31.05.2013 ist der 09.12.2011. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

      LANUV NRW 2011

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