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Alltagsprodukte

Auch Alltagsprodukte wie Kosmetika, Verpackungen, Spielzeug, Kleidung und Tabak werden von den Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert.

Bei Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z. B. Verpackungen, Geschirr und Küchenmaschinen oder bei Produkten die längere Zeit mit dem Körper im Kontakt sind, wie z. B. Kleidung, Bettwäsche, Schmuck und Haarteilen werden neben der Kennzeichnung insbesondere die Abgabe von Stoffen an Lebensmittel oder den menschlichen Körper untersucht.

Bei Kosmetika wird die Auslobung, Werbung und Kennzeichnung sowie die stoffliche Zusammensetzung überprüft.

 

 

 

      LANUV NRW 2011

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