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NRW-Merkblatt

"Berücksichtigung von Erdbebenbelastungen nach DIN 19700 in NRW"

Die Zuverlässigkeit von Stauanlagen ist aufgrund des meist sehr hohen Schadenspotenzials von großer Bedeutung. DIN 19700 fordert im Zusammenhang mit der nachzuweisenden Zuverlässigkeit auch die Überprüfung der Erdbebensicherheit. Wie das Erdbeben von Roermond 1992 gezeigt hat, muss auch in Deutschland und insbesondere in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg jederzeit mit Erdbeben der Stärke 6 gerechnet werden. In der Vergangenheit fanden nachweislich sogar Beben mit größeren Stärken statt (z.B. Düren 1756 mit einer geschätzten Magnitude von 6,3). Welche verheerenden Auswirkungen Erdbeben haben können, zeigen die jüngsten Ereignisse in Indonesien (Dezember 2004) und in Pakistan (Oktober 2005) mit vielen Tausend Toten.

Das für das Land Nordrhein-Westfalen erarbeitete LUA-Merkblatt 58 soll sowohl den Aufsichtsbehörden und Betreibern als auch den mit der Erstellung der Sicherheitsnachweise beauftragten Ingenieurbüros eine Hilfestellung hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Durchführung von Erdbebennachweisen geben.

Der Anwendungsbereich des Merkblattes umfasst alle Stauanlagen nach DIN 19700. Einführend wird zunächst ein Überblick zu den Grundlagen seismischer Aktivitäten gegeben. Weiter werden die aus DIN 19700 resultierenden Anforderungen hinsichtlich der erforderlichen Erdbebennachweise dargestellt und grundsätzliche Nachweismöglichkeiten erläutert. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas können nicht für alle Fragestellungen Lösungen oder ausführliche Erklärungen dargestellt werden. Dort, wo dies nicht möglich ist, soll das Merkblatt zu einer Sensibilisierung für die zugrunde liegende Problematik beitragen.