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Gesetze, Regelwerke und mehr

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Der Umgang mit altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wird bundeseinheitlich rechtlich geregelt durch

In Nordrhein-Westfalen gilt ergänzend zu diesen bundeseinheitlichen Regelungen

Im Rahmen der Zulassung und Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen werden die Anforderungen, Durchführung und Bekanntgabe geregelt durch