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Flächenverbrauch

Boden ist kein vermehrbares Schutzgut. Der Verlust wertvoller Acker- und Weideflächen durch Bebauung und Versiegelung ist nicht umkehrbar. Die Erhaltung der natürlichen Filter-, Puffer- und Lebensraumfunktionen von landwirtschaftlich und forstlich genutzten Böden ist jedoch von besonderer Bedeutung, um nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser, die Pflanzen, die Luft, das Klima und den Boden selbst zu verhindern.

Die Umwandlung von Freifläche für Siedlungen und Verkehrswege wird als „Flächeninanspruchnahme“ oder allgemein als „Flächenverbrauch“ bezeichnet. Flächenverbrauch ist nicht mit Flächenversiegelung gleichzusetzen, da zu den Siedlungsflächen auch unversiegelte Bereiche, wie Gärten und Parkflächen, zählen. Etwa 50 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind vollständig versiegelt.

In den Jahren 2017 bis 2020 wurden in Deutschland im Durchschnitt pro Tag 54 Hektar Freifläche für den Bau neuer Siedlungen und Verkehrswege in Anspruch genommen (Quelle: UBA). Aufgrund der nach wie vor zu hohen Flächeninanspruchnahme hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern. Die NRW-Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, einen angemessenen Beitrag zur Erreichung des Bundesziels zu leisten.

Die Zunahme der Flächen für Siedlung und Verkehr lag in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 bei 8,1, im Jahr 2020 bei 5,7, im Jahr 2021 bei 5,4 und im Jahr 2022 bei 5,6 Hektar pro Tag (LANUV-Flächenbericht 2022).

Im Jahr 2022 betrug die Gesamtfläche des Landes Nordrhein-Westfalen 34.113 km². Der Anteil der Landwirtschaftsflächen lag bei 46,8% und Wälder bedeckten 24,8%. Der Siedlungsflächenanteil lag bei 16,8% und Verkehrsflächen nahmen 7,0% der Landesfläche ein (siehe Abbildung).