Bodenbelastung auf jagdlich genutzten Schießanlagen

In Nordrhein-Westfalen werden aktuell 67 Schießanlagen jagdlich genutzt, ca. 100 weitere Schießanlagen sind stillgelegt.

Beim Schießen mit Schrotmunition auf Wurfscheiben (Tontauben) fallen Schadstoffe an, die vorwiegend in den Boden eingetragen werden. Dabei erfolgt eine Kontamination des Bodens insbesondere durch die Verwendung

  • von Bleischroten mit Blei und
  • von teerpechhaltigen Wurfscheiben mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).

Foto: Bleischrot und Wurfscheibenreste im Boden (Quelle: IFUA-Projekt GmbH)

 

Um einen einheitlichen Vollzug des Umgangs mit Belastungen des Bodens auf den Wurfscheiben-Schießständen zu erreichen, wurde Ende 1998 von der Umweltministerkonferenz (UMK) ein Bericht zur Problematik der Umweltbelastungen auf Wurfscheiben-Schießständen erarbeitet. Darin sind fachliche Anforderungen an betriebene, stillgelegte und neu zu errichtende Anlagen aufgrund des Bodenschutzrechts sowie ergänzend des Immissionsschutz-, Abfall- und Wasserrechts zusammenfassend aufgezeigt worden. Es ist jedoch zu beachten, dass auf Grund des zeitlichen Vorlaufs des Berichtes die Wiedergabe und Konkretisierung der Vorschriften der BBodSchV auf einem Vorläuferentwurf basiert und in verschiedenen Details den rechtswirksam gewordenen Regelungen der BBodSchV nicht entspricht.

Aktivitäten in NRW

In Nordrhein-Westfalen sind unter Beteiligung des ehemaligen LUA (jetzt LANUV) verschiedene Aktivitäten zur Umsetzung der Anforderungen des UMK-Berichtes und der BBodSchV auf Wurfscheiben-Schießständen eingeleitet worden:

  • Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht beim Einsatz von Wurfscheiben hat das Umweltministerium NRW im Mai 2001 mit den Betreiberverbänden (Landesjagdverband, Rheinischer und Westfälischer Schützenbund) eine Vereinbarung über die zukünftig ausschließliche Verwendung PAK-armer Wurfscheiben (Summe der 16 EPA-PAK < 30 mg/kg) geschlossen, so dass eine (weitere) Kontamination des Bodens durch PAK vermindert wird.
    Vereinbarung über die zukünftig ausschließliche Verwendung PAK-armer Wurfscheiben
  • Auf der Grundlage der Ergebnisse aus zwei Pilotuntersuchungen in den Kreisen Soest und Warendorf wurden 2004 Hinweise zur Untersuchung von betriebenen Wurfscheiben-Schießständen in NRW erarbeitet. Aktuell werden in Nordrhein-Westfalen in einer dreistufigen orientierenden Untersuchung 51 jagdlich betriebene Schießanlagen nach landesweit einheitlichen Kriterien untersucht.
    Hinweise zur Untersuchung von betriebenen Wurfscheiben-Schießständen in NRW

Landesweit einheitliche dreistufige Orientierende Untersuchung von jagdlich genutzten Schießanlagen in Nordrhein-Westfalen

Im Zeitraum 2012 bis 2015 wurden 51 jagdlich betriebene Schießanlagen in Nordrhein-Westfalen nach einheitlichen Kriterien unter Moderation des AAV, Beteiligung des Landesjagdverbandes (LJV) und fachlicher Begleitung des LANUV mit Fördermitteln des Landes orientierend untersucht.

Ziel des Projektes war es, vorhandene Bodenbelastungen auf Schießanlagen einheitlich für NRW zu ermitteln und Belange des Bodenschutzes bei einer späteren Ertüchtigung zu berücksichtigen.

Das Projekt sah ein gestuftes Vorgehen vor. In den Stufen 1 und 2 wurden betroffene Wirkungspfade aufgrund der Auswertung von Unterlagen und anschließenden Ortsbegehungen und Kartierungen identifiziert und einzelfallbezogene Standortdossiers erstellt. Darauf aufbauend sind in Stufe 3 an 47 Standorten Probenahmen und Analysen durchgeführt worden. Die Untersuchungen im Rahmen der Stufe 3 der Orientierenden Gefährdungsabschätzung wurden im Jahr 2015 abgeschlossen. Für 45 Schießanlagen besteht weiterer Beobachtungs-, Untersuchungs- oder Maßnahmenbedarf.

DIN 19740- Umweltrelevante Anforderungen an den Bau und Betrieb von zivilen Schießstätten

Beim Deutschen Institut für Normung (DIN) ist Mitte 2001 der Arbeitskreis "Umweltrelevante Anforderungen an den Bau und Betrieb von zivilen Schießstätten" gegründet worden.

Die DIN 19740 besteht aus zwei Teilen: Teil 1 „Umweltrelevante Anforderungen an den Bau und Betrieb von zivilen Schießanlagen“ und Teil 2: „Untersuchungen“. In der DIN-Norm 19740 sollen auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften und aktueller Erkenntnisse Anforderungen für den zukünftigen Bau und Betrieb ziviler Schießstätten veröffentlicht werden.