Schnellnavigation
Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen
Link zur Startseite des LANUV NRW
Suche
Sie sind hier:
Startseite LANUV  > Umwelt  >  Lärm+Strahlung  >  Radioaktivität
Textanfang.

Radioaktivität

Dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) obliegt ein Teil der Radioaktivitätsüberwachung in Nordrhein-Westfalen.
Gesetzliche Grundlagen hierzu sind:

  • das Atomgesetz (AtG).
  • die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
  • das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG).

 

Das LANUV ist eine der fünf amtlichen Messstellen NRW des Integrierten Mess- und Informations-Systems (IMIS) zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem StrVG.

Folgende gemeinsame Jahresberichte der Messstellen liegen vor:

 

Gemäß § 48 der StrlSchV führt das LANUV nach der "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI) die Umgebungsüberwachung für den Wasserpfad sowie die Emissionskontrollmessungen von Abwasserproben durch (Ahaus, Gronau, Jülich, Würgassen).


Mit der Radiologischen Fern-Überwachung (RFÜ) kerntechnischer Anlagen überwacht das LANUV online radiologische Emissionen und Immissionen, sowie meteorologische Daten an den Standorten der kerntechnischen Anlagen (Ahaus, Hamm-Uentrop, Jülich und Würgassen)

      LANUV NRW 2011

Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen