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Artenschutzzentrum Metelen
Das Washingtoner Artenschutzabkommen sieht vor, dass die Beitrittsstaaten dafür Sorge tragen, dass illegal gehaltene bzw. gehandelteTiere nach der Beschlagnahmung für die Dauer des Beschlagnahmungsverfahrens artgerecht gehalten werden. Das "Washingtoner Artenschutz-Zentrum" in Metelen hat die Aufgabe übernommen, diese artgerechte Haltung für den Zeitraum einer Beschlagnahmung zu gewährleisten. Das Artenschutzzentrum nahe der Ortschaft Metelen im Kreis Steinfurt unterstützt auf diesem Wege seit 1984 Vollzugsbehörden des Artenschutzes auf kommunaler Ebene und auf Landesebene. Das Schutzzentrum versteht sich damit als Dienstleister für den Vollzug des Artenschutzrechts.
Daneben werden auch einheimische, hilflose Tiere, die zumeist von der Bevölkerung gebracht werden, aufgenommen und versorgt. Diese "Nebentätigkeit" hat im Wesentlichen einen lokalen Bezug im Umfeld der "Metelener Heide", während die Hauptaufgabe, die Unterbringung der beschlagnahmten Tiere, eine landesweite Dienstleistung darstellt.
Hauptkunden des Artenschutzzentrums Metelen sind dementsprechend alle für die Umsetzung des Artenschutzrechtes zuständigen Behörden. Das sind im Wesentlichen der Zoll, die unteren Landschaftsbehörden und die Veterinärbehörden.
Spezialisiert ist das Artenschutzzentrum inklusive Quarantänestation auf die Aufnahme ungiftiger Arten, die von der Körpergröße her kleiner sind als ein Luchs. Im Vordergrund stehen Vögel, Amphibien und Reptilien, also die am meisten geschmuggelten bzw. illegal gehaltenen Volièren- und Terrarientiere.
Es stehen 3 Tierhäuser mit insgesamt 20 Räumen und 600 qm Grundfläche, 50 Glasterrarien verschiedenster Größe und 3 Quarantäneeinheiten mit rund 80 qm Fläche zur Verfügung. Verteilt sind die Unterbringungsmöglichkeiten auf insgesamt 3 Tierhäuser, von denen das letzte mit einer Grundfläche von 160 qm im Jahre 2000 voll klimatisiert in Betrieb genommen wurde. Hier können im Prinzip alle Klimata der Erde simuliert werden. Die Versorgung der Tiere ist 365 Tage im Jahr durch 2,5 Tierpflegerstellen gewährleistet, ebenso wird eine entsprechende veterinärmedizinische Betreuung durch eine Vertragstierarztpraxis gewährleistet.
Seit Bestehen der Einrichtung haben über 6.000 Tiere vorübergehend Aufnahme gefunden. Sie teilen sich in ca. 90 einheimische und 180 exotische Arten auf. Die durchschnittliche Verweildauer eines Tieres beträgt je nach Verfahrenslänge im Mittel 3 Monate. Danach werden bestimmte Tiere verkauft, andere Tiere dürfen auf Grund der artenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht verkauft werden, für sie wird eine dauerhafte Unterbringung gesucht. Somit versteht sich das Washingtoner Artenschutz-Zentrum in Metelen nicht nur als Dienstleister für den Vollzug des internationalen Artenschutzrechtes sondern auch als Vermittlungsagentur für die Dauerunterbringung der betreffenden Arten.
LANUV NRW 2007




