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Eingriffsregelung

Unter "Eingriff" wird die Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen verstanden. Als Eingriffe gelten z.B. der Abbau von Bodenschätzen, die Umwandlung von Wald, die Errichtung von Straßen.

Mit Hilfe der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden oder minimiert und nicht vermeidbare negative Folgen durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.

      LANUV NRW 2008

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