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Vogelschutzgebiet "Medebacher Bucht"

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP)

In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit 28 EU-Vogelschutzgebiete (VSG), die Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind. Für diese Gebiete gilt ein gesetzliches Verbot von Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen. Über diesen rechtlichen Schutz hinaus sind jedoch auch Maßnahmen zur Erhaltung der wertvollen Vogellebensräume in den VSG notwendig.

Aus diesem Grund erarbeitet das LANUV sogenannte Vogelschutz-Maßnahmenpläne für VSG, in denen Handlungsbedarf bezüglich der Umsetzung von Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen besteht und für die noch keine übergreifende naturschutzfachliche Maßnahmenplanung existiert. Nach den Maßnahmenkonzepten für die VSG „Unterer Niederrhein“, „Hellwegbörde“, „Wälder und Wiesen bei Burbach-Neunkirchen“, „Weseraue“ und „Rieselfelder Münster“, die in den Jahren seit 2011 fertiggestellt wurden, handelt es sich beim Maßnahmenplan für das VSG „Medebacher Bucht“ um den sechsten derartigen Plan, den das LANUV im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MULNV) erstellt hat.

Seit 2013 arbeitete das LANUV unter Koordination der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises gemeinsam mit der Bezirksregierung Arnsberg in einem intensiven Prozess mit den Akteuren und Interessensgruppen vor Ort am VMP für das VSG „Medebacher Bucht“. Neben „Runden Tischen“ mit allen Beteiligten fanden Arbeitskreis-Sitzungen sowie Besprechungen in kleinerer Runde zu bestimmten Aspekten des VMP statt. Fachliche Zuarbeit leistete die Biologische Station Hochsauerlandkreis.

Der 2019 fertiggestellte Vogelschutz-Maßnahmenplan ist auf dieser Seite verfügbar.