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Luftreinhalteplanung in NRW
Im Rahmen eines Luftreinhalteplanes wird mit Hilfe von Erhebungssystemen in den Bereichen Emissionen, Immissionen und Wirkungen von luftverunreinigenden Stoffen sowie Immissionssimulationen die Luftqualität in einem definierten Gebiet ermittelt. Bei Überschreitungen von Grenz- oder Vorsorgewerten sowie bei der Feststellung von Wirkungen werden Ursachenanalysen durchgeführt und Minderungspläne aufgestellt.
Durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 22. BImSchG im September 2002 sind die EU-Richtlinien zur Luftqualität (RL 96/62/EG und Tochterrichtlinien) in deutsches Recht umgesetzt. Danach sind für Gebiete, in denen die hier festgelegten Grenzwerte und Toleranzmargen für Luftschadstoffe überschritten werden, Luftreinhaltepläne aufzustellen. Ein Luftreinhalteplan kann weiterhin als Vorsorgeplan aufgestellt werden, wenn Immissionsleitwerte überschritten sind oder die durch Ziele der Raumordnung und der Landesplanung vorgesehene Nutzung eines Gebietes durch festgestellte oder zu erwartende Luftverunreinigungen beeinträchtigt werden kann.
Mehr zum Thema Luftreinhaltepläne und Aktionspläne nach EU-Richtlinie
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