Schnellnavigation
Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen
Link zur Startseite des LANUV NRW
Suche
Sie sind hier:
Startseite LANUV  > Umwelt  >  Luft  >  Gerüche
Textanfang.

Gerüche




Geruchsemittierende Industrieanlagen

Gerüche spielen in der Luftreinhaltung überall dort eine Rolle, wo sich die Wohnbebauung im Einwirkungsbereich der Abluft (Abgasfahnen) von Betrieben befindet, die Geruchsstoffe ausstoßen.

Für Anwohner können sie zu Belästigungen führen und in deren Folge auch zu Beschwerden. Gerüche in Abgasfahnen werden daher sowohl bei der staatlichen Überwachung von Betrieben (Anlagen) als auch bereits bei deren Genehmigung durch Behörden berücksichtigt und im Hinblick auf ihre belästigende Wirkung bewertet. Auch im Rahmen der Bauleitplanung wird vorbeugend versucht, spätere Geruchsbelästigungen z.B. in neuen Wohngebieten von vornherein auszuschließen.

Die Umweltbehörden (Staatliche Umweltämter, Bezirksregierungen) achten auf die Einhaltung der in der Geruchsimmissions-Richtline (GIRL) genannten Kriterien. Hierbei werden sie durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Fachfragen unterstützt. Das LANUV prüft insbesondere die im Rahmen von Einzelfällen wie z.B. Nachbarschaftsbeschwerden vorgelegten Geruchsgutachten auf deren Plausibilität. Dies beinhaltet z.B. auch Stellungnahmen zu Fragen

  • der Planung von Geruchsmessungen,,
  • der Technik zur Minderung von Gerüchen an der Quelle,,
  • der Durchführung von Immissionsprognosen (Abschätzung der Geruchshäufigkeiten vor Ort) und,
  • Rastermessungen (Erfassung der Geruchshäufigkeiten vor Ort)..

Geruchsbelästigungen

Zur Beschreibung der Geruchsbelästigung von Anwohnern wird die Geruchsbelastung (Geruchsimmission) vor Ort herangezogen. Als Messgröße wird das zeitliche Ausmass des Auftretens von Geruchsimmissionen (Dauer, Häufigkeit) bezogen auf ein ganzes bzw. ein halbes Jahr erfasst. Untersuchungen in geruchsbelasteten Wohngebieten haben gezeigt, dass dieser Parameter alleine in der Regel bereits ausreichend ist, den Belästigungsgrad von Anwohnern hinreichend zu beschreiben. Interessanterweise hat sich dabei gezeigt, dass sie Berücksichtigung der Geruchsintensität nicht zu einer besseren Beschreibung des Belästigungsgrades der Anwohner beiträgt.

Der Belästigungsgrad ist die Größe, die aufgrund der Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) letztlich ermittelt werden muss. Entsprechend BImSChG muss eine Aussage dazu getroffen werden, ob die Geruchsbelästigung als erheblich einzustufen ist oder nicht. Mit welchen Methoden dies zu geschehen hat und welche Grenzwerte (Immissionswerte) zur Vermeidung erheblicher Geruchsbelästigungen einzuhalten sind, ist in der GIRL ausgeführt. In dieser Richtlinie ist festgelegt, dass Gerüche in der Regel dann als erheblich belästigend einzustufen sind, wenn in mehr als 10 % bzw. 15 % der Stunden eines Jahres von Betrieben (Anlagen) verursachte Gerüche auftreten.

Messen von Gerüchen


Foto: Mobiles Geruchslabor des LANUV

Die Besonderheit der Geruchswirkung besteht darin, dass sie für gewöhnlich durch ein Gemisch von gasförmigen Substanzen hervorgerufen wird. Die einzelnen Bestandteile sind dabei nicht bekannt und/oder liegen in so geringen Konzentrationen vor, dass sie messtechnisch nicht nachweisbar sind. Zudem lässt sich der Geruchseindruck nicht auf einen Einzelstoff zurückführen, sondern wird u. a. auch durch Wechselwirkung der Geruchsstoffe untereinander beeinflusst. Eine weitere Schwierigkeit, die den Einsatz gängiger chemischer Messverfahren weitestgehend ausschließt, ist die Fähigkeit des menschlichen Geruchssinnes, Geruchseindrücke mit einer zeitlichen Auflösung von etwa 2-4 Sekunden (atemfrequenzabhängig) zu unterscheiden. Gerüche werden aus diesen Gründen mit Hilfe von Messverfahren bestimmt, deren alleiniger Detektor die menschliche Nase ist.

Diese Messverfahren sind in einer Vielzahl von Richtlinien beschrieben und werden bundesweit einheitlich angewendet. Entsprechende Bestrebungen auf europäischer Ebene stehen kurz vor dem Abschluss. Das Hauptaugenmerk wurde bei der Entwicklung dieser Verfahren auf die erforderliche Objektivierung und Standardisierung der Antworten von Versuchspersonen auf einen definierten Geruchsreiz gelegt. Hierbei geht es nicht darum, besonders empfindliche "Nasen" einzusetzen, sondern reproduzierbare Antworten auf der Basis von Personen mit einer mittleren Geruchsempfindlichkeit zu bekommen.

      LANUV NRW 2007

Diese Seite drucken Dieses Fenster schließen