Häufig gestellte Fragen
zur Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen (BEP 2005 )
- Was ist das Kriterium für die Klassierung eines HMW in eine Sonderklasse?
- Kann ein Halbstundenmittelwert in mehrere Sonderklassen klassiert werden?
- Welche HMW werden in die Klasse S7 abgeworfen?
- Was wird in Klasse S9 gezählt?
- Was wird in Klasse S10 gezählt?
- Wann wird die Meldung "Gültiger Kalibrierbereich verletzt" ausgelöst?
- Wie lange wird die Meldung ausgegeben?
- Gelten für alle Bezugsmessgrößen (insbesondere Sauerstoff, NV-Temp. und Feuchte) auch die Sonderklassen S9 und S10?
- Werden die Zeiten der Eingriffe an der Messeinrichtung durch eine § 26er Messstelle zu Lasten der Verfügbarkeit gezählt (insbesondere bei 13. und 17. BImSchV-Anlagen)?
- Ist in jedem Fall bei Änderung eines Grenzwertes (und damit meist auch verbunden Änderungen des Messbereiches) eine erneute Kalibrierung notwendig?
- Kann bei EFÜ-Einsatz der Auswerterechnerhersteller die Änderung der Parametrierung des EFÜ-Moduls per Fernwartung vornehmen, ohne dass eine § 26er Messstelle in irgend einer Weise beteiligt wird?
- Wenn ein Messwert einer 13. BImSchV-Anlage mit GGA als Status gekennzeichnet ist und dann in Klasse S14 klassiert wird, geht dieser Wert automatisch nicht in die Tagesmittelwertbildung ein?
- Muss ein Wert (13. BImSchV) erst > 2x GW sein, um in Klasse S14 klassiert zu werden und nicht automatisch in die Tagesmittelwertbildung einbezogen zu werden?
- Gibt es auch Messwerte mit GGA-Status, die nicht > 2x GW sind und damit nicht in S14 landen und diese dann in der Tagesmittelweltberechnung berücksichtigt werden müssen?
- Frage zu Beispielen in Kapitel A 3 der BEP: Wenn die Betriebsart 3 (Anfahren) 2 Stunden dauerte und die Betriebsart 1 (Ölfeuer) 5 Stunden anlag, kann über beide Betriebsarten zusammen ein Tagesmittelwert gebildet werden - oder zählt B 3.3, da jede Betriebsart nicht über 6 Stunden lag?
Fragen und Antwortvorschläge bitte an Dr. Detlef Wagner
Was ist das Kriterium für die Klassierung eines HMW in eine Sonderklasse?
Gemäß Anhang A der B E P 2005 werden jedem Halbstundenmittelwert (HMW) 3 Statuskennungen zugeordnet:
- Anlagenstatus,
- Messgrößenstatus 1 und
- Messgrößenstatus 2.
Diese Statuskennungen dienen der Auswahl der Klasse, in die klassiert wird (s. Tabelle):
Anlagenstatus | |||
Priorität | Zeichen | Bemerkung | Klasse |
1 | G | Anlage in Betrieb (überwachungspflichtig; gültige Werte) | S6 |
2 | X | Anlage außer Betrieb (nicht überwachungspflichtig) | |
3 | W | Anlage in Wartung ?? | S8 ?? |
4 | U | Unklare Betriebsart (nicht automatisch identifizierbar) | S8 |
Messwertstatus | |||
Priorität | Status 1 | Ergebnis- / Gerätebezogener Status | Klasse |
1 | I | Integrationszeitfehler (Messzeit < 2/3 der Integrationszeit) in Verbindung mit Anlagenstatus G | S2 |
1 | I | Integrationszeitfehler (Messzeit < 2/3 der Integrationszeit) in Verbindung mit Anlagenstatuswechsel G -> X oder X -> G innerhalb des Integrationszeitraums | S7 |
2 | K | Gültige zu klassierende validierte Mittelwerte außerhalb des Kalibrierbereiches nach B 1.10 | S9 |
3 | E | Gültige zu klassierende Werte wurden mit Ersatzwerten normiert oder berechnet | S3 |
4 | G | Gültiger Wert | M1 - M20, S1 |
5 | S | Messwert war gestört; Messgerätestörung | S4 |
6 | W | Messgerät in Wartung | S5 |
7 | U | Unklarer Fehlerzustand (nicht automatisch identifizierbar) | S8 |
8 | N | Messwert muss nicht klassiert werden | |
9 | X | Keine Messwerte | |
Priorität | Status 2 | Betriebsartabhängiger Status | Klasse |
1 | B | Normaler Betrieb | |
2 | A | Anfahrbetriebsart für diesen validierten Mittelwert (nur S O2 > 2 x GW, 13. BImSchV) | S14 |
3 | N | validierter Mittelwert muss in dieser Betriebsart nicht klassiert werden (z. B. Staub bei Mehrstofffeuerung während Gasbetrieb) | |
4 | R | Indikator für ARE-Störung | S11 |
5 | X | Keine Messergebnisse |
Kann ein Halbstundenmittelwert (HMW) in mehrere Sonderklassen klassiert werden?
Grundsätzlich nicht! (s. Frage 1). Ausnahme ist die Klasse S6, die ein Summenzähler für alle halben Stunden ist, in denen die Anlage in Betrieb ist. Die Klassierung der HMW erfolgt zusätzlich zur Klassierung in die Klassen M1 bis M20 oder S1 bis S16.
Welche HMW werden in die Klasse S7 abgeworfen?
In die Klasse S7 werden die Halbstundenmittelwerte abgeworfen, die aus Messwerten über weniger als des Integrationszeitraumes berechnet wurden, weil die Anlage nur weniger als 2/3 des Integrationszeitraumes in Betrieb war.
Was wird in Klasse S9 gezählt?
Klasse S9 zählt die Halbstundenmittelwerte (HMW) innerhalb einer Woche (Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr), die außerhalb des gültigen Kalibrierbereiches (Messgrößenstatus 1:K) liegen. Am Ende der Woche wird geprüft ob mehr als 5% (min. 17) der HMW außerhalb liegen. In diesem Fall wird S10 um einen Wert erhöht. S9 wird zu Beginn der Woche wieder auf Null zurückgesetzt. Liegen mehr als 40% (min. 135) HMW außerhalb des gültigen Kalibrierbereiches wird S10 direkt auf 6 HMW erhöht.
Was wird in Klasse S10 gezählt?
Die Klasse S10 ist der Langzeitzähler, der bestimmt, ab wann das Kriterium aus 6.3 der DIN E N 14181 zur Überprüfung der Kalibrierung erreicht ist. Wenn S10 mehr als 5 HMW enthält ist dieses Kriterium erfüllt.
Wann wird die Meldung "Gültiger Kalibrierbereich verletzt" ausgelöst?
Wenn die Klasse S10 die Anzahl von 6 HMW erreicht hat wird die Meldung ausgelöst.
Wie lange wird die Meldung ausgegeben?
Die Meldung wird ausgegeben bis die Überprüfung gemäß DIN EN 14181 erfolgt ist und S10 zurückgesetzt wurde.
Gelten für alle Bezugsmessgrößen (insbesondere Sauerstoff, NV-Temp. und Feuchte) auch die Sonderklassen S9 und S10?
Grundsätzlich ja. Allerdings ist in der Regel die Kalibrierung durch den Einsatz von Kalibrierstandards einfacher. Daher sollte eine "Verletzung" des gültigen Kalibrierbereiches in der Praxis kaum vorkommen.
Werden die Zeiten der Eingriffe an der Messeinrichtung durch eine § 26er Messstelle zu Lasten der Verfügbarkeit gezählt (insbesondere bei 13. und 17. BImSchV-Anlagen)?
Grundsätzlich ja.
Ist in jedem Fall bei Änderung eines Grenzwertes (und damit meist auch verbunden Änderungen des Messbereiches) eine erneute Kalibrierung notwendig?
Eine erneute Kalibrierung wird nicht durch die Änderung eines Grenzwertes notwendig. Dagegen wird eine erneute Kalibrierung immer dann notwendig, wenn wesentliche Eingriffe an der Messeinrichtung vorgenommen wurden. Dies kann je nach Art der Messeinrichtung auch die Änderung des Messbereiches sein.
Kann bei EFÜ-Einsatz der Auswerterechnerhersteller die Änderung der Parametrierung des EFÜ-Moduls per Fernwartung vornehmen, ohne dass eine § 26er Messstelle in irgend einer Weise beteiligt wird?
Jede Änderung am Auswerterechner (einschließlich EFÜ-Modul) nach einer Funktionsprüfung mit positivem Ergebnis ist durch den Betreiber zu verantworten. Der Betreiber hat die einwandfreie Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Eine regelmäßige externe Überprüfung (§26er Stelle) ist einmal jährlich vorgeschrieben.
Wenn ein Messwert einer 13. BImSchV-Anlage mit GGA als Status gekennzeichnet ist und dann in Klasse S14 klassiert wird, geht dieser Wert automatisch nicht in die Tagesmittelwertbildung ein?
Wenn der Wert in S14 klassiert wird, dann wird er nicht nicht für die Bildung des TMW berücksichtigt (BEP D 1.7!)
Muss ein Wert (13. BImSchV) erst > 2x GW sein, um in Klasse S14 klassiert zu werden und nicht automatisch in die Tagesmittelwertbildung einbezogen zu werden?
Um in S 14 klassiert zu werden muss ein Wert, der das zweifache des Grenzwertes überschreitet, während des Anfahrens der Anlage gemessen worden sein. So ist es in der BEP (A.3 Tabelle 2: ?validierter Mittelwert (nur SO2 > 2x GW, 13. BImSchV) und D 1.7:?das Zweifache des Emissionsgrenzwertes aus technischen Gründen überschritten wird?Statussignal?(S14)?. ) vorgesehen. Nach der aktuellen Fassung der 13. BImSchV, § 16(1) ist das aber nicht mehr nur auf SO2 beschränkt.
Gibt es auch Messwerte mit GGA-Status, die nicht > 2x GW sind und damit nicht in S14 landen und diese dann in der Tagesmittelweltberechnung berücksichtigt werden müssen?
Sollte es nicht geben, gibt es aber, da A sehr oft falsch verwendet wird. Die Anfahrbetriebsart ohne die Anwendung der Regel D 1.7 muss anders gekennzeichnet werden, nämlich durch eine entsprechende Betriebsart ?Anfahren?
Frage zu Beispielen in Kapitel A 3 der BEP
Wenn die Betriebsart 3 (Anfahren) 2 Stunden dauerte und die Betriebsart 1 (Ölfeuer) 5 Stunden anlag, kann über beide Betriebsarten zusammen ein Tagesmittelwert gebildet werden - oder zählt B 3.3, da jede Betriebsart nicht über 6 Stunden lag?
Das kommt darauf an, was in der Genehmigung durch die Behörde festgelegt wurde. Gehen alle Betriebsarten in eine gemeinsame Jahresauswertung ein ? das funktioniert sogar bei verschiedenen Grenzwerten durch Klassierung des Messwertes als Perzentil des Grenzwertes ? oder sind getrennte Klassierungen und Auswertungen durchzuführen? In letzterem Fall muss dann geregelt werden, wie die BEP - angepasst auf kürzere Auswertezeiträume - sinngemäß anzuwenden ist.