Textanfang.
Emissionsfernüberwachung
Das LANUV ist die zentrale Koordinationsstelle in Nordrhein-Westfalen für die Emissionsfernüberwachung (EFÜ).
Was ist Emissionsfernüberwachung?
An potentiell luftverunreinigenden Anlagen (z. B. Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerken, ...) wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder auf Anordnung der Genehmigungsbehörde mittels kontinuierlich registrierender Messeinrichtungen der Schadstoffausstoß überwacht. Die aufgezeichneten Emissionskonzentrationen werden im Messwertrechner des Betreibers der Anlage entsprechend der Nebenbestimmungen der Genehmigung unter Berücksichtigung von Bezugsgrößen auf Normbedingungen berechnet und ausgewertet. Die Emissionsdaten werden nach einem bundeseinheitlich festgelegten Verfahren für die Übermittlung aufbereitet und per Modem an die jeweilige Überwachungsbehörde übermittelt. Somit wird die Behörde zeitnah über das Emissionsverhalten der Anlagen informiert. Grenzwertverletzungen, Ausfälle von Anlagen oder Messgeräten werden dokumentiert und vom Betreiber kommentiert.
Literatur zur Emissionsfernüberwachung
Im Rahmen der Anwendung der Auswerterichtlinie der Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen ergeben sich immer wieder Fragen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sie hier.
Informationen zum Download
Zum direkten Download des Dokumentes den Link mit der rechten Maustaste anklicken und aus dem Kontextmenü "Ziel speichern unter" wählen!
- RdSchr. d. BMU "Bundeseinheitliche Praxis bei der
Überwachung der Emissionen"
Auswerterichtlinie - Neue Schnittstellendefinition zur Emissionsfernübertragung
Schnittstellendefinition - Neue Schnittstellendefinition zur Emissionsfernübertragung vom LAI
auf 110. Sitzung verabschiedet
Beschluss
LANUV NRW 2007


Natur
Umwelt
Verbraucherschutz
Agrarwirtschaft

