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Bekanntgabe nach § 26 BImSchG
Messungen nach § 26 BImSchG werden in Nordrhein-Westfalen durch sachverständige Institute ausgeführt, deren fachliche Qualifikation regelmäßig von staatlichen Stellen überprüft wird.
Entsprechende Messinstitute werden nach § 26 BImSchG bekanntgegeben.
Seit dem 1.1.2007 ist das LANUV zuständig für die Bekanntgabe der Messstellen.
Das Antragsformular und eine Übersicht vorzulegender Unterlagen im Rahmen des Bekanntgabeverfahrens finden Sie hier.
Die aktuelle Liste der bekanntgegebenen Messstellen bietet das Recherche-System ReSyMeSa unter dem Punkt "Immissionsschutz Stellen" an. Hier stehen zahlreiche Rechercheoptionen zur Verfügung um Messstellen nach verschiedensten Kriterien herauszufiltern.
Das LANUV ist gemäß § 4 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz die für die Bekanntgabe von Stellen nach § 26 BImSchG zuständige Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen. Stellen, die Ihren Sitz außerhalb NRW haben und in Ihrem Sitzland bekannt gegeben sind, können die speziellen immissionsschutzrechtlichen Vorschriften in NRW, die die Tätigkeit einer bekannt gegebenen Stelle in NRW betreffen, der vom LANUV erlassenen Allgemeinverfügung entnehmen.
Als Nachweis der Feststellung der Kompetenz legt der Antragsteller im Bekanntgabeverfahren eine Akkreditierung auf der Basis des Fachmoduls Immissionsschutz der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) vor. Einige Informationen zu Anforderungen und Ausstattung sind auf diesen Seiten zu finden. Eine fachlichen Prüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW wird nur noch vorgenommen, wenn hierzu ein öffentliches Interesse besteht bzw. spezielle Interessen des Landes dieses geboten erscheinen lassen.
Nach der Bekanntgabe unterliegen diese Messstellen einer ständigen Kontrolle durch Ortsbesichtigungen bei Messungen und durch Prüfungen von Messberichten durch die Bezirksregierungen und das LANUV. Weiterhin müssen bekanntgegebene Messstellen einmal im Bekanntgabezeitraum an einem Ringversuch teilnehmen. Ringversuche zu Immissionsmessungen werden vom LANUV durchgeführt. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) führt die Ringversuche zu Emissionsmessungen durch.
LANUV NRW 2011


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