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Ampelkarten und Umweltzonen für das Ruhrgebiet
Ampelkarten geben einen Überblick der belasteten Straßen im Ruhrgebiet
Für das Ruhrgebiet hat das LANUV Belastungskarten erstellt, aus der die Luftschadstoffbelastung von Straßen innerhalb des Untersuchungsgebietes hervorgeht – die so genannten Ampelkarten für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). Auf diesen Karten wird die berechnete Belastungssituation von Straßen dargestellt, je nach Belastung in den Farben rot, gelb und grün. Die Herstellung der Ampelkarten übernahm die IVU Umwelt GmbH im Auftrag des LANUV.
Die Ampelkarten sind eine von mehreren Erkenntnisquellen für die Planung von Umweltzonen. Weitere Datengrundlagen sind die gemessenen Luftqualitätsdaten des LANUV NRW (EU-Jahreskenngrößen 2006) sowie die Ergebnisse aus dem Internetscreening der Kommunen.
Zur Erstellung dieser Ampelkarten für Feinstaub und Stickstoffdioxid wurde die Gesamtbelastung an verkehrsreichen Straßen in besiedelten Gebieten im Ruhrgebiet berechnet. In die Berechnungen wurden nur Straßenabschnitte mit Randbebauung einbezogen, da der Anwendungsbereich des verwendeten Ausbreitungsmodells auf solche Situationen beschränkt ist.
Ampelkarte für Stickstoffdioxid (NO2): Rot dargestellt sind die Straßen mit NO2 - Jahresmittelwerten > 48 µg/m3, dies ist die Summe aus Grenzwert und Toleranzmarge für das Jahr 2006. Gelb gefärbt sind die Straßen mit Jahresmittelwerten zwischen 40 und 48 µg/m3, dies bedeutet eine Überschreitung des ab 2010 gültigen Grenzwertes von 40 µg/m3. Grün dargestellt sind die Straßen mit Jahresmittelwerten < 40 µg/m3.
Ampelkarte für Feinstaub (PM10): Entscheidendes Kriterium sind die so genannten Überschreitungstage, also die Anzahl der Tage mit Tagesmittelwerten > 50 µg/m3. Höchstens 35 Überschreitungstage im Jahr sind erlaubt. Die Auswertung der PM10-Messungen der letzten Jahre an über 1 000 Messstellen im gesamten Bundesgebiet hat gezeigt, dass ab einem Jahresmittelwert von 30 µg/m3 in über 90 % der Fälle davon ausgegangen werden kann, dass mehr als 35 Überschreitungstage erreicht werden und damit der Grenzwert überschritten ist. Die entsprechenden Straßenabschnitte sind daher rot dargestellt. Liegt die Belastung mit PM10 zwischen 29 und 30 µg/m3, reichen bereits geringe Veränderungen der meteorologischen Verhältnisse und/oder geringfügige Veränderungen der Verkehrsbelastung (z. B. durch Verdrängungen aufgrund von Maßnahmen an benachbarten Straßen) aus, den Grenzwert für das PM10-Tagesmittel zu überschreiten.
Daher sind die so belasteten Straßenzüge gelb gekennzeichnet. Sie sollten in jedem Fall bei der Luftreinhalteplanung und bei der Gebietsfestlegung von Umweltzonen berücksichtigt werden.
Fazit:
Das Ergebnis der Modellierung zeigt, dass nicht nur einzelne wenige Straßenabschnitte im Ruhrgebiet sondern ganze Straßennetze aufgrund der Belastung bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen sind.
Die Modellberechnungen entsprechen den Anforderungen der Luftqualitätsrahmenrichtlinie an ergänzende Modellberechnungen zur Untersuchung der Luftqualität (Artikel 6, Absatz 2, Luftqualitätsrahmenrichtlinie 96/62/EG). Zur Qualitätssicherung erfolgte ein Vergleich der berechneten Ergebnisse mit den Messungen des LANUV. Es liegt eine gute Übereinstimmung zwischen dieser Berechnung und den vom LANUV gemessenen Werten vor.
Die Ampelkarten des LANUV sind damit eine geeignete Arbeitsgrundlage für die Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet und die Festlegung des Gebiets einer Umweltzone.
Ergänzende Erläuterung:
Basis für die Berechnungen sind
a) Emissionskataster Luft im LANUV mit den Bereichen
- Emissionskataster Verkehr, Schiff, Schiene, Offroad
- Emissionskataster Industrie
- Emissionskataster Hausbrand / sonstige Heizungsanlagen
b) Berechnungen des regionalen Hintergrundes
c) Messungen des LANUV
- regionale / urbane Hintergrundbelastung
- Belastungsschwerpunkte
d) Computerprogramme, die die Ausbreitung von Luft getragenen Schadstoffen
berechnen.
Die Ampelkarten wurden auf Basis der Daten 2006 im April 2008 aktualisiert und enthalten jetzt auch die Grenzen der geplanten Umweltzonen im Ruhrgebiet.
LANUV NRW 2007


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