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Ausbreitungsrechnung für Ammoniak
Ergebnis einer Immissionsprogrnose
Nach TA Luft (2002) muss in Genehmigungsverfahren eine Aussage über die Ammoniakbelastung getroffen werden.
Hierzu kann in einem ersten Schritt mittels der Abbildung 4 des Anhangs 1 TA Luft der Mindestabstand zwischen Emittent und Schutzgut (empfindliches Ökosystem) gebildet werden. Erst das Unterschreiten dieses Mindestabstandes gibt einen Anhaltspunkt für das Vorliegen erheblicher Nachteile durch Ammoniakimmissionen.
Durch Ausbreitungsrechnung können in einem zweiten Schritt die standortspezifischen Gegebenheiten (Emissionsquellen, Umgebungsbewuchs, Beurteilungspunkt, Standortmeteorologie, etc.) berücksichtigt werden. Im Allgemeinen wird das für Genehmigungsverfahren anzuwendende Modell AUSTAL2000 eingesetzt. Dabei wird Ammoniak inert unter Berücksichtigung der Deposition simuliert.
In der Abbildung wird beispielhaft das Ergebnis einer Immissionsprognose dargestellt. Hier wurden die Emissionen zweier Stallgebäude (im Norden des Gebiets erkennbar) berücksichtigt. Am Beurteilungspunkt (Baumgruppe im Südwesten) werden per Ausbreitungsrechung 2,1 µg NH3/m³ simuliert.
Ableitung der Mindestabstandskurve für NRW
Mit dem Ziel, eine NRW-weit einheitliche Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung der anlagenspezifischen Ammoniakimmissionen festzulegen, wurde unter Federführung des LANUV NRW in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe sowie der betroffenen Überwachungs- und Genehmigungsbehörden eine Mindestabstandskurve für NRW entwickelt.
Das Verfahren sieht vor, in Abhängigkeit von der NH3> -Emission der Anlage einen Schutzabstand auszuweisen, bei dem mit hinreichender Sicherheit der Schutz vor erheblichen Nachteilen gewährleistet ist. Bei Einhaltung dieses Schutzabstandes ist die Genehmigungsfähigkeit ohne Ermittlung der vorhandenen NH3 -Belastung gemäß der Vorgehensweise nach TA Luft (2002) gegeben. Die zur Ermittlung der Schutzabstände festgelegten Randbedingungen wurden derart gewählt, dass eine konservative Abschätzung der Immissionssituation ermöglicht wird. Im Einzelnen wurde für die Ausbreitungsrechnung festgelegt:- Immissionsprognose mit AUSTAL2000
- Modellierung einer über 2 bis 8 m hohen Quelle, da Quellhöhen von Tierhaltungsbetrieben in der Regel unterhalb von 10 m liegen
- Verwendung einer für die Region Münster repräsentativen Meteorologie
- Berücksichtigung der trockenen Depostition von NH3 gem. TA Luft
Die mittels Ausbreitungsrechnung ermittelten Abstände sind nachfolgend dargestellt.
Abb. 1: Abstandsdiagramme zum Schutz von Vegetation (links) und empfindlichen Ökosystemen (rechts).
Eine detaillierte
Darstellung der Berechnungen findet sich in:
Immissionsschutzrechtliche Regelungen zur Bewertung der anlagenspezifischen Ammoniakbelastung
bei Genehmigungsverfahren in der Intensiv-Tierhaltung. - Jahresbericht 2001 des Landesumweltamts NRW,
S. 116-122
Hartmann, U., B. Köllner und B. Opitz, 2003: Bewertung der anlagenspeziffischen Ammoniakbelastung bei
Genehmigungsverfahren von Tierhaltungsanlagen in NRW. - Immissionsschutz, Nr. 2, S. 61-65.
LANUV NRW 2012


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