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Ausbreitung landwirtschaftlicher Emissionen

Mit Hilfe von Ausbreitungsmodellen kann die Freisetzung von Schadstoffen und ihr Transport durch die Luft realitätsnah simuliert werden. Ziel der Ausbreitungsrechnung ist dabei, ausgehend von der Schadstofffreisetzung (Emission), der Vorbelastung und den meteorologischen Randbedingungen, die Konzentration der interessierenden Luftbeimengung (Immission) im Umkreis der Emissionsquelle zu bestimmen und mit den bestehenden Grenz-, Richt- oder Orientierungswerten zu vergleichen.

Bei landwirtschaftlichen Anlagen spielen insbesondere Emissionen durch Ammoniak und Geruchsstoffe und ihre Bewertung eine wichtige Rolle. Die Prüfung des Schutzes empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme vor Ammoniak ergibt sich aus den Anforderungen der Nr. 4.8 der TA Luft. Ausbreitungsrechnungen im Genehmigungsverfahren für Ammoniak sind erforderlich, wenn die Schutzabstände der TA Luft (Anhang 1, Abb. 4) und des Handlungsleitfadens NRW (Abb. 1 oder Abb. 2) nicht eingehalten sind.

 

Zum Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Gerüche kann es erforderlich sein, sowohl bei der Genehmigung neuer Anlagen als auch bei Geruchsbeschwerden bei bestehenden Anlagen mittels Ausbreitungsrechnungen die Geruchssituation zu prognostizieren. Ausbreitungsrechnungen für Geruchsstoffe erfolgen auf Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL). Nach der GIRL werden zur Bewertung der Geruchsimmissionen deren Häufigkeiten prognostiziert und als Flächenwerte ausgewiesen. Diese werden mittels den festgelegten Immissionswerten der GIRL bewertet. Darüber hinaus werden Ausbreitungsmodelle eingesetzt, um auf Basis gemessener Geruchsimmissionen durch Fahnenbegehungen mit Hilfe von Rückrechnung auf Quellstärken (Emissionsmassenstrom) schließen zu können.

      LANUV NRW 2012

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