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Luftreinhalteabkommen/Reduktionsziele
Mit dem starken Rückgang der Schwefeldioxid- und Stickoxidbelastung in den vergangenen Jahren ist der Anteil des Ammoniaks an Umweltschäden, wie z.B. der Nährstoffüberversorgung und Versauerung von Ökosystemen entsprechend größer geworden. Hierdurch wird die ökologische Stabilität der Ökosysteme gefährdet. Aufgrund dieser Belastungen wurden in den letzten Jahren sowohl auf EU- als auch auf UN-Ebene politische Initiativen Multikomponenten-Protokoll; NEC Richtlinie) zur Minderung der Ammoniakemissionen ergriffen. Verglichen mit den ersten Luftreinhalteabkommen rückt hierbei zunehmend der ökosystemare Ansatz in den Vordergrund, d.h. die Emissionsziele werden an der Belastbarkeit von Ökosystemen ausgerichtet. Das verlangt ein integriertes Vorgehen gegen alle Luftschadstoffe mit den gleichen Folgen für das Ökosystem. So erfordert z.B. die Verminderung der Versauerung von Ökosystemen eine Senkung der SO2, NOx und NH3-Emissionen, eine Verminderung der Eutrophierung erfordert die Senkung der Stickoxid- und Ammoniakemissionen. Zwei Rechtsinstrumente geben maßgeblich vor, wie stark die Ammoniakemissionen in Deutschland auf Basis des ökosystemaren Ansatzes gesenkt werden müssen:
- UN-ECE- Protokoll zur Bekämpfung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (Göteborger-Protokoll oder Multikomponenten- Protokoll): Es wurde von der Bundesregierung am 01.12.99 gezeichnet und verlangt für Deutschland eine Reduzierung der gesamten nationalen Ammoniakemissionen auf 550 kt/Jahr (zum Vergleich NH3-Emission in 2000: 626 kt) ab 2010. Dies entspricht einer prozentualen Senkung um etwa 28 % bezogen auf das Jahr 1990, das als Referenzjahr festgelegt ist. Darüber hinaus legt das Protokoll die verbindliche Einführung verschiedener Mindestmaßnahmen zur Emissionsminderung wie z.B. der Verwendung emissionsarmer Technik bei der Güllelagerung und -ausbringung und die sofortige Einarbeitung von Festmist auf allen Flächen fest.
- Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über nationale Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie): Mit dem Ziel, eine kohärente Strategie zur Bekämpfung von Versauerung, Eutrophierung und hohen Ozonkonzentrationen zu entwickeln und einer Verringerung der Überschreitungen der "critical levels" und "critical loads" zwischen 30 und 66 % bis 2010 hat das Europäische Parlament und der Rat am 23.10.2001 die Richtlinie 2001/81/EG beschlossen. Diese schreibt wie das Göteborg-Protokoll vor, bis zum Jahr 2010 die vor allem aus dem landwirtschaftlichen Bereich stammenden Ammoniakemissionen auf eine Höchstmenge von 550 kt pro Jahr zurückzuführen. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten neben allgemein emissionsmindernden Maßnahmen auch Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und Sanktionen gegen Verstöße festlegen.
Um die daraus resultierenden nationalen Emissionshöchstwerte zu erreichen, sind erhebliche Maßnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft erforderlich. Diese betreffen z.B. die Lagerung und das Ausbringen von Wirtschaftsdünger sowie die Anwendung von Harnstoff-Dünger.
Die Bundesregierung hat zwei Strategien zur Umsetzung der Ziele der Richtlinie 2001/81/EG gewählt ("Senkung von Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft" Programm der Bundesregierung, Hrsg.: BMVEL, Mai 2003):
- Da davon ausgegangen wird, dass der Anteil der einzelnen Quellen an der Gesamtemission bis zum Jahr 2010 weitgehend gleich bleiben, wurden Maßnahmen mit dem Ziel ausgewählt, die Emissionen aus der Tierhaltung bis zum Jahr 2010 auf ein Niveau unter 400 kt zu senken. Dabei wurden mgl. kostengünstige Maßnahmen gewählt. Auf Maßnahmen im Stallbereich wurde wegen des kurzfristigen Umsetzungszeitraumes, der hohen Kosten und der Widersprüche zu den Anforderungen des Tierschutzes weitgehend verzichtet. Als wirksamer Beitrag wird z.B. die Verbesserung und Verbreitung produktionstechnischer Innovationen bei der Düngung, im Bauwesen und in der Tierhaltung, die zu einer Effizienzsteigerung bei den eingesetzten Produktionsmitteln führen und Stickstoffverluste vermeiden, angesehen. Hierzu zählen auch Maßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur nationalen Umsetzung von Extensivierungsmaßnahmen sowie zur Förderung des ökologischen Landbaus.
- Durch Maßnahmen zur Senkung der regionalen Viehdichte sollen die Emissionen gleichmäßiger verteilt und dadurch regionale Überbelastungen durch Ammoniakimmissionen langfristig abgebaut werden. Hierzu zählt u.a. auch die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen zur extensiven Gründlandnutzung sowie zur extensiven Bewirtschaftung von Ackerland.
Als wichtiger Beitrag zur Emissionsminderung wird auch die Ausdehnung der Genehmigungspflicht im Rahmen der Änderungen des Immissionsschutzrechtes (Änderungen der 4. BImSchV) sowie die Regelungen der neuen TA-Luft 2002 zur Berücksichtigung der Ammoniak/Stickstoffproblematik angesehen.
Des weiteren prüft die Bundesregierung die Möglichkeiten für eine Anpassung des Baurechtes zur Beschränkung der flächenunabhängigen Tierhaltung (Stärkung der Flächenbindung), sowie die Maßnahmen zur Begrenzung von Ammoniakemissionen bei der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung.
LANUV NRW 2007


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