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Berufsanerkennung Tierärztinnen und Tierärzte

Approbation, vorübergehende Berufserlaubnis

Wer mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierärztin/Tierarzt tätig werden möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung: die Approbation bzw. die Berufserlaubnis. Für eine Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen erteilt diese das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.

Die Approbation bzw. die Berufserlaubnis sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.

Die jeweiligen Antragsunterlagen finden Sie rechts im Downloadbereich. Gerne können Sie Ihre Antragsunterlagen per Email an die unten genannte E-Mailadresse senden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:

Tel. 02361/305-1493
vetapp(at)lanuv.nrw.de

Informationen zur Dienstleistungserbringung in Deutschland

(lediglich vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit von Tierärzten die in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind)

Gemäß §13 Abs. 4 der Bundestierärzteordnung (BTÄO) sind für die Entgegennahme der Meldungen nach §11a Abs. 2 der BTÄO die Tierärztekammern zuständig.

Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Goebenstraße 50
48151 Münster
info@tieraerztekammer-wl.de


Tierärztekammer Nordrhein
St. Töniser Straße 15
47906 Kempen
info@tk-nr.de