Berufsanerkennung Tierärztinnen und Tierärzte
Approbation, vorübergehende Berufserlaubnis
Wer mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierärztin/Tierarzt tätig werden möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung: die Approbation bzw. die Berufserlaubnis. Für eine Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen erteilt diese das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Die Approbation bzw. die Berufserlaubnis sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
- Informationen zur tierärztlichen Approbation und Berufserlaubnis für Antragsteller mit einem Abschluss aus EU-Staaten und der Schweiz
- Informationen zur tierärztlichen Approbation und Berufserlaubnis für Antragsteller mit einem Abschluss aus NICHT-EU-Staaten
Die jeweiligen Antragsunterlagen finden Sie rechts im Downloadbereich. Gerne können Sie Ihre Antragsunterlagen per Email an die unten genannte E-Mailadresse senden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
Tel. 02361/305-1493
vetapp(at)lanuv.nrw.de
Informationen zur Dienstleistungserbringung in Deutschland
(lediglich vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit von Tierärzten die in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind)
Gemäß §13 Abs. 4 der Bundestierärzteordnung (BTÄO) sind für die Entgegennahme der Meldungen nach §11a Abs. 2 der BTÄO die Tierärztekammern zuständig.
Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Goebenstraße 50
48151 Münster
info@tieraerztekammer-wl.de
Tierärztekammer Nordrhein
St. Töniser Straße 15
47906 Kempen
info@tk-nr.de