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EG Richtlinie Umgebungslärm (ULR)

Kartierung

Karten und Berichte der Gemeinden finden Sie zusammen mit ausführlichen Informationen auf der vom Umweltministerium und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gemeinsam betriebenen Webseite www.umgebungslaerm.nrw.de.

Überblick

Am 15. Juni 2002 hat das europäische Parlament und der Rat der europäischen Union die
Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
erlassen. Diese Richtlinie soll bis zum 18. Juli 2004 in allen EG-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt sein.

Am 16. Juni 2005 hat der Bundestag das
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
verabschiedet. Der Bundesrat hat am 17. Juni 2005 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Umgebungslärm-Rrichtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt.

Im Juli 2005 wurden für die erste Kartierungssphase, die Mitte 2007 beendet sein soll, aus NRW die zu untersuchenden Straßen mit mehr als 6 Mio Kfz/a, die Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern und die Großflughäfen der E U mitgeteilt. Diese sind in der Grafik dargestellt. Mitgeteilt wurden auch die Schienenwege mit mehr als 60 000 Zügen/a. Eine Darstellung dazu folgt, sobald das zuständige Eisenbahn-Bundesamt eine solche erstellen kann.

Am 16. März 2006 ist die Verordnung über die Lärmkartierung,
in der Details der Umsetzung in Deutschland festgelegt werden, als 34. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kraft getreten.

Am 17. August 2006 wurden die für die erste Stufe geltenden
vorläufigen Berechnungsverfahren VBUS, VBUSCH, VBUF und VBUI
im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Anfang September 2006 hat der Länderausschuss für Immissionsschutz als Hilfe zur praktischen Umsetzung
LAI-Hinweise zur Kartierung beschlossen.

Im April 2007 wurde die vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen VBEB im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Im August 2007 erfolgte in NRW die Festlegung der Auslösewerte für die Lärmkartierung.

Im September 2007 hat der LAI die Hinweise zur Lärmaktionsplanung beschlossen.

In einer Lärmwerkstatt NRW wurden gemeinsam mit allen Akteuren Wege der Umsetzung überlegt.

In einer Machbarkeitsstudie hat die Landesregierung NRW untersuchen lassen, wie die Kartierung im Land sachgerecht, fristgerecht und kostengünstig umgesetzt werden kann.

Details der Umsetzung in NRW sind in einem Umsetzungskonzept beschrieben.

Mitgeltende Regelwerke, Papiere von Bedeutung

      LANUV NRW 2011

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