Sie sind hier:
Startseite LANUV > Umwelt > Lärm+Strahlung > Lärm/Erschütterungen > Geräusche/Lärm > Screenng/MinderungTextanfang.
Geräusch-Screening NRW, Lärmminderungspläne

Geräusch-Screening NRW
In einem Geräusch-Screening hat das LANUV NRW die Geräuschbelastung in Nordrhein-Westfalen abgeschätzt. Ergebnisse und Erläuterungen finden Sie hier:
Auf Grund der Umgebungslärm-Richtlinie der EU sind die Geräuschbelastungen der Ballungsräume und der Umgebungen stark genutzter Verkehrswege in 2007 mit einer höheren Qualität kartiert worden, als sie das Screening als Übersichtsmethode aufweist.
Diese neue Kartierungsergebnisse finden Sie unter www.umgebungslaerm.nrw.de
Lärmminderungspläne
Bis zum Sommer 2005 verpflichtete der § 47a des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) alle Gemeinden, Lärmminderungs-Pläne aufzustellen.
Zu diesem Zeitpunkt wurde auf Basis der EG-Richtlinie zum Umgebungslärm der § 47 des BImSchG unter der Überschrift "Lärmminderungsplanung" neu gefasst.
Da die bis dahin gültigen Papiere ihre fachliche Bedeutung dadurch nicht verlieren, werden sie hier weiter angeboten:
- Die Verwaltungsvorschrift des Landes NRW wurde im September 2000 aktualisiert.
- In den Grundlagen der Aufstellung von Lärmminderungsplänen finden Sie das notwendige Basiswissen.
- Der in 1993 in der Vorgängerinstitution des LANUV NRW erarbeitete LIS-Bericht 108 liegt hier als pdf-Datei in aktualisierter Form vor und gibt eine kurze Einführung, nennt die mitgeltenden Gesetze, Verordnungen und Regelwerke und beschreibt die handwerkliche Vorgehensweise bei der Erstellung von Schallimmissions-Katastern. Die Grafiken des Berichts werden getrennt angeboten.
LANUV NRW 2007


Natur
Umwelt
Verbraucherschutz
Agrarwirtschaft

