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Qualitätskontrolle von Emissionsmessungen und -messberichten


 
Qualitätskontrolle von Emissionsmessungen

Die Messtätigkeit der gemäß § 26 BImSchG bekannt gegebenen Messinstitute unterliegt in Nordrhein-Westfalen der Überwachung und Qualitätskontrolle durch das LUA und die Staatlichen Umweltämter (StUÄ). Gemäß den Nebenbestimmung zur Bekanntgabe müssen Messinstitute - nach schriftlicher Aufforderung - ihre Messtermine dem LUA mitteilen und die Teilnahme von Vertretern der Umweltüberwachung in NRW an diesen Messungen und die Prüfung der Messergebnisse akzeptieren. Auf dem Gebiet der anlagenbezogenen Emissionsmessungen, Kalibrierungen und Funktionsprüfungen nimmt das LUA die Qualitätskontrolle wahr in Zusammenarbeit mit den StUÄ.

Folgende Angaben sollen die Terminmitteilungen an das LUA enthalten:

- den Messtermin,
- den vollständigen Namen und die Anschrift des Anlagenbetreibers,
- den Namen der Kontaktperson des Betreibers in der Anlage (ggf. mit Telefon-Nr.),
- die vollständige Anschrift des Anlagenstandorts bzw. des Anlagenteils und
- den Namen/die Bezeichnung der Anlage sowie
- Angaben zum Umfang der Messungen
(geplante Dauer, die einzelnen Messkomponenten, Messverfahren, und Angaben wie Emissionsmessung, Kalibrierung, Funktionsprüfung).

Ersatzweise kann dem LUA eine Kopie des Messplans übersandt werden.

Die Messtermine sollen möglichst ein bis zwei Wochen im voraus dem LUA per Fax mitgeteilt werden und sind an folgende Adresse zu richten:

Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
Herrn Dr. Fermann
Wallneyer Str. 6

45133 Essen

Die Fax-Nr. lautet: (0201) 7995-1575

Nach Eingang beim LUA werden die Messtermine in einer Datenbank erfasst. Es werden automatisch jeweils die aktuellen Termine an die jeweils zuständigen StUÄ weitergegeben; die Weitergabe der Termine erfolgt weitgehend per e-Mail.
Die Überwachung der Messtätigkeit geschieht durch stichprobenartige, nicht angekündigte Ortsbesichtigungen durch Mitarbeiter des LUA und der Mess- und Prüfdienste der StUÄ. Über die Ergebnisse der Ortsbesichtigungen werden von den jeweiligen Mitarbeitern Protokolle angefertigt. Diese Protokolle werden im LUA zentral erfasst und zur Auswertung werden die Beurteilungen der Ortsbesichtigungen in der Messtermine-Datenbank gespeichert. Die oberste Landesbehörde (MURL) wird bei Bedarf über die Ergebnisse der stichprobenartigen Ortsbesichtigungen informiert. Die Grafik veranschaulicht die Abläufe.




 
Qualitätskontrolle von Emissionsmessberichten

Die Qualitätskontrolle von Emissionsmessberichten geschieht ebenfalls durch das LUA und die StUÄ. Das LUA wird dabei vielfach in Amtshilfe für die StUÄ tätig, wenn bei der Prüfung in den StUÄ Messberichte beanstandet wurden. Darüber hinaus werden vom LUA bei Bedarf Messberichte von den StUÄ zur Prüfung angefordert, z.B. nach einer vorausgegangenen Ortbesichtigung.
Zur Verwaltung der Messberichte wird im LUA eine Datenbank gepflegt. Diese Messberichte-Datenbank dient als elektronische Registratur zur schnellen Erfassung und Wiederfindung aller im LUA befindlichen Emissionsmessberichte. Sie ist ein unerlässliches Hilfsmittel zur Plausibilitätsprüfung von Emissionsmessberichten der nach §§ 26, 28 BImSchG bekannt gegebene Messinstitute. Außerdem werden in dieser Datenbank die Ergebnisse von Plausibilitätsprüfungen erfasst und ausgewertet. Zur Zeit enthält die Datenbank fast 6000 registrierte Messberichte, auf die von den Mitarbeitern des LUA und der StUÄ zurückgegriffen werden kann.

Ansprechpartner für die Ausleihe von Emissionsmessberichten ist:
Herr Dr. Fermann (Dez. 322), Tel (0201) 7995-1444




                                                       Landesumweltamt NRW 2003