LUA-Homepage  |  Luft  |  Übersicht-Luft                                                     


Emissionsüberwachung

Das Landesumweltamt nimmt in Nordrhein-Westfalen zentrale Aufgaben in der Emissionsüberwachung wahr.

Gesetzliche Grundlagen der Emissionsüberwachung sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit den dazu gehörenden Rechtsverordnungen (BImSchV). Die Bestimmungen zur Ausführung des BImSchG und seiner Verordnungen sind darüber hinaus sowohl

für das Landesumweltamt als auch für alle anderen Behörden der Umweltüberwachung in Verwaltungsvorschriften zum BImSchG festgelegt.

Aufgaben des Landesumweltamts in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Überwachung von Emissionen sind:

 
    


Die Durchführung vom Emissionsmessungen zur Ermittlung des Standes der Technik, für Gutachten oder im Auftrag von Behörden, Ministerien oder Gerichten zur Beantwortung besonderer Fragestellungen.

 
    


Die Prüfung von Messinstituten, die eine Bekanntgabe für Messungen gemäß § 26 BImSchG (d.h. im gesetzlich geregelten Bereich) beantragt haben.

 
    


Die Prüfung der Qualität von Emissionsmessungen und -messberichten bekannt gegebener Messinstitute in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Umweltämtern (StUÄ).

 
    


Die Entwicklung von Emissionsmessverfahren für neue Fragestellungen der Emissionsüberwachung in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und Auftragnehmern.

 
    


Das Landesumweltamt ist die zentrale Koordinationsstelle in Nordrhein-Westfalen für die Emissionsfernüberwachung (EFÜ).

 
    


Unterstützung der Emissionsüberwachung durch die StUÄ.




                                                       Landesumweltamt NRW 2006