Kontinuierliche Emissionsmessungen sind bei bestimmten Anlagenarten mit größeren
Schadstofffrachten vorgeschrieben.
Vor dem Einsatz zur Überwachung der gesetzlichen Vorgaben sind die Messeinrichtungen einer
Eignungsprüfung nach bundeseinheitlichen Kriterien zu unterziehen. Die Eignung wird vom
Bundesminister für Umwelt (BMU) veröffentlicht. Am Markt erhältlich sind eignungsgeprüfte
Messeinrichtungen für Staub, Ruß, CO, SO2, NOx, HCl, HF, NH3, Hg und die Summe organischer
Stoffe (Gesamt C). (Datenbank eignungsgeprüfte Messeinrichtungen 'EGMES' )
Kontinuierliche Messeinrichtungen müssen in vorgegebenen Zeitabständen
kalibriert werden, d.h. die Anzeige der Messeinrichtung wird über
Parallelmessungen mit Standard-Referenzmessverfahren mit dem Schadstoffgehalt
im Abgas korreliert. (Standard-Referenzmessverfahren messen per definitionem "richtig").
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Für viele zu überwachende Stoffe stehen kontinuierliche Meßverfahren nicht zur Verfügung oder
sie sind wegen geringerer Schadstofffrachten nicht vorgeschrieben. Daher wird die Überwachung
der Emissionen in diesen Fällen durch Einzelmessungen im Abstand von drei Jahren vorgenommen.
Dabei ist die Anlage im Zustand höchster Emission zu betreiben.
Um eine Vergleichbarkeit der Meßergebnisse zu gewährleisten, kommen hier standardisierte
Meßverfahren zum Einsatz. Diese werden in der
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN
jeweils von ehrenamtlichen Mitgliedern einer Arbeitsgruppe bestehend aus Industrie, Verbänden,
Behörden und kommerziellen Meßinstituten (z.B. Technische Überwachungsvereine) erstellt und vor der
Veröffentlichung einem öffentlichen Einspruchsverfahren unterzogen. Im Zuge der Vereinheitlichung
der europäischen Umweltschutzgesetzgebung werden von der
europäischen Normungsorganisation CEN ebenfalls standardisierte Meßverfahren erstellt, die
dann in der gesamten EU gültig sind und in nationale Normen umgesetzt werden.
Die Überwachung der Emissionen ist weitestgehend privatisiert und wird im Auftrag des Staates
von Institutionen vorgenommen, die für diese Meßaufgaben besonders qualifiziert und im
Ministerialblatt bekanntgegeben sind
(Datenbank der Institute).
In NRW sind das Landesumweltamt und die Staatliche Umweltverwaltung in der Lage, ebenfalls
Emissionsmessungen vorzunehmen, um weitergehende Informationen über das Emissionsverhalten von
Anlagen zu ermitteln und die Kompetenz als staatliche Kontrollinstanz zu erhalten.
Emissionsmessungen werden in der Regel so vorgenommen, daß man einen repräsentativen Teilstrom
aus dem Abgasstrom entnimmt. Der Entnahmesonde nachgeschaltet ist ein Probenspeicher, der so
beschaffen ist, daß die zu bestimmenden Stoffe darin quantitativ zurückgehalten werden. Als
Speichermaterialen werden eingesetzt: Filter (Staub), Natronlauge
(saure Stoffe wie SO2, HCl...), Aktivkohle (organische Stoffe) u.s.w. Gleichzeitig wird das
dem Abgasstrom entnommene Teilgasvolumen gemessen und aufgezeichnet. Nach den Probenahme wird
das Speichermedium im heimischen Labor weiterverarbeitet und die Menge der zu bestimmenden Stoffe
analysiert. Diese Menge geteilt durch das Teilgasvolumen ergibt die Emissionskonzentration im
Abgas. Mit Hilfe ergänzender Messungen wird der Betriebszustand der Anlage charakterisiert.
Parallel wird der Abgasvolumenstrom der Emissionsquelle bestimmt. Dies geschieht durch
Ermittlung der mittleren Abgasgeschwindigkeit und Multiplikation mit der gasdurchströmten
Fläche.
Das Produkt aus dem Abgasvolumenstrom und der Emissionskonzentration ergibt den
Emissionsmassenstrom. (auch genannt: Quellstärke der Emissionsquelle).
Die Ergebnisse von Emissionsmessungen dienen zur Dokumentation, ob gesetzliche Auflagen
eingehalten werden und wie der Stand der Technik der Emissionsminderung ist. Weiterhin werden
sie verwandt, um die Ausbreitung von Schadstoffen aus Emissionsquellen rechnerisch zu simulieren.
Im Zusammenhang mit Aufzeichnungen über die Produktionsleistung der Anlagen lassen sich daraus
aber auch produktspezifische Emissionsfaktoren errechnen, die zur Abschätzung von
Emissionsmassenströmen aus anderen Anlagen herangezogen werden können.
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