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Emissionsfernüberwachung


Das Landesumweltamt ist die zentrale Koordinationsstelle in Nordrhein-Westfalen für die Emissionsfernüberwachung (EFÜ).



 
Was ist Emissionsfernüberwachung

An potentiell luftverunreinigenden Anlagen (z.B. Müllverbrennungsanlagen , Kraftwerken, ...) wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder auf Anordnung der Genehmigungsbehörde mittels kontinuierlich registrierender Messeinrichtungen der Schadstoffausstoß überwacht. Die aufgezeichneten Emissionskonzentrationen werden im Messwertrechner des Betreibers der Anlage entsprechend der Nebenbestimmungen der Genehmigung unter Berücksichtigung von Bezugsgrößen auf Normbedingungen berechnet und ausgewertet. Die Emissionsdaten werden nach einem bundeseinheitlich festgelegten Verfahren für die Übermittlung aufbereitet und per Modem an die jeweilige Überwachungsbehörde übermittelt. Somit wird die Behörde zeitnah über das Emissionsverhalten der Anlagen informiert. Grenzwertverletzungen, Ausfälle von Anlagen oder Messgeräten werden dokumentiert und vom Betreiber kommentiert.



 
Literatur zur Emissionsfernüberwachung


Im Rahmen der Anwendung der Auswerterichtlinie der Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen ergeben sich immer wieder Fragen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sie hier.


Informationen zum Download

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  • RdSchr. d. BMU "Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen"
    > Auswerterichtlinie (pdf-Datei, 410 kb)



  • Neue Schnittstellendefinition zur Emissionsfernübertragung
    > Schnittstellendefinition (pdf-Datei, 307 kb)



  • Neue Schnittstellendefinition zur Emissionsfernübertragung vom LAI auf 110 Sitzung verabschiedet
    > Beschluß (pdf-Datei, 45 kb)






                                                       Landesumweltamt NRW 2005