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Bekanntgabe nach Das Landesumweltamt kann nicht alle Aufgaben im Bereich der Emissions- und Immissionsüberwachung selbst wahrnehmen. Es wird daher durch sachverständige Institute unterstützt, deren fachliche Qualifikation regelmäßig von staatlichen Stellen überprüft wird. |
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Entsprechende Messinstitute
werden nach § 26 BImSchG bekanntgegeben. Landwirtschaft und Verbraucherschutz Schwannstraße 3 40190 Düsseldorf Dort sind auch die Anträge auf Bekanntgabe zu stellen.
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