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Untersuchung und Bewertung von Schadstoffen in Böden
Die wesentlichen Vorgaben zur Untersuchung und Bewertung von Schadstoffen in Böden werden heute durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) von 1999 vorgegeben.
Im Anhang 1 der BBodSchV sind detaillierte Vorschriften für die Probenahme (Kap. 2), die Probenaufbereitung und die Analytik von Schadstoffen in Böden (Kap. 3) enthalten, die verbindlich im Bereich der Bodenschutzvorsorge und im Rahmen der Gefahrenbeurteilung von Altlastenverdachtsflächen und Flächen mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen sind. Ein beim Umweltbundesamt eingerichteter Fachbeirat Bodenuntersuchung gibt darüber hinaus Empfehlungen zur Anwendung neuerer, noch nicht in der BBodSchV enthaltener Verfahren.
Zur Bewertung ermittelter Schadstoffgehalte in Böden dienen einerseits Hintergrundwerte, die als Obergrenze ubiquitär in Böden vorkommender Schadstoffgehalte definiert sind. Andererseits enthält die BBodSchV in Anhang 2 allgemeingültige Vorsorgewerte sowie nutzungs- und wirkungspfadspezifische Prüf- und Maßnahmenwerte.
Während die Vorsorgewerte in der Bodenschutzvorsorge z. B. bei der Auf- und Einbringung von Bodenmaterialien auf oder in Böden zur Anwendung kommen, dienen die Prüf- und Maßnahmenwerte der Entscheidung über das Vorliegen von Gefahren, die von belasteten Böden ausgehen können.
Flächen mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen und Altlastenverdachtsflächen werden gemäß BBodSchV einem Regeluntersuchungsablauf zur Gefahrenbeurteilung unterzogen. Die vom LUA herausgegebenen Arbeitshilfen:
- "Weitere Sachverhaltsermittlung bei Überschreitung von Prüfwerten nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze" (LUA-Merkblatt 22) und
- "Vollzugshilfe zur Gefährdungsabschätzung Boden-Grundwasser" (MALBO-Band 17)
geben dabei weitere detaillierte Hinweise zum Vorgehen im Einzelfall.
Für den speziellen Fall von Bodenbelastungen auf Wurfscheiben-Schießständen finden Sie weitere Informationen hier.
Ergibt die Untersuchung und abschließende Bewertung eines Bodenbelastungsverdachts, dass eine schädliche Bodenveränderung vorliegt, ist über die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu entscheiden. Dabei stehen neben schon erprobten Maßnahmen insbesondere für großflächige schädliche Bodenveränderungen auch neue Ansätze zur Verfügung, deren Eignung u. a. in dem LUA-Fachgespräch "Maßnahmen bei großflächigen schädlichen Bodenveränderungen" im Expertenkreis diskutiert wurde.
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