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Projekte
Zurzeit werden im Fachbereich "Bodenschutz" folgende Projekte bearbeitet:
Informationsangebot „Bodenschutz beim Bauen“
Bei Baumaßnahmen wird Boden beansprucht. Boden wird entnommen, zwischengelagert, ausgetauscht, aufgeschüttet, verdichtet oder wiederverwendet. Der Schutz von Böden und Bodenfunktionen ist gesetzlich geregelt. So ist es nach § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes ein wesentliches Ziel des Bodenschutzes, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Der sparsame und schonende Umgang mit Boden und die Begrenzung von Bodenversiegelungen sind auch in der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches (§1a BauGB) verankert. In §202 BauGB ist zudem der Schutz des Mutterbodens bei Errichtung und Änderung baulicher Anlagen geregelt.
Wenn private Bauherren oder die Bauwirtschaft Grundstücke bebauen oder umgestalten wollen, müssen vielfältige Aspekte des Bodenschutzes berücksichtigt werden (z.B. (Vor-)Belastungen der Böden, Entnahme, Lagerung und Einbau von Bodenmaterial, Verdichtung des Bodens, Begrünung), um die o.g. gesetzlichen Regelungen zu erfüllen.
Das LANUV hat daher ein Ingenieurbüro beauftragt, ein Informationsangebot „Bodenschutz beim Bauen“ erstellen zu lassen. Dies umfasst zum einen ein Internetangebot, in dem die wesentlichen Informationen zu diesem Thema auf den Bodenseiten des LANUV bereit gestellt werden und einen LANUV-Flyer, der insbesondere private Bauherren anspricht und für die Thematik sensibilisiert.
Modellvorhaben zur Harmonisierung der Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage großmaßstäbiger Bodenkarten
Bei Planungs- und Zulassungsverfahren sind Bodenfunktionen zu bewerten. Flächenhafte Bewertungen der Bodenfunktionen werden in NRW vom Geologischen Dienst bereitgestellt. Wesentliche Grundlage hierfür ist die „ Karte der schutzwürdigen Böden in NRW “ im Maßstab 1:50.000, die insbesondere in der Regionalplanung angewendet werden kann. Die Karte reicht jedoch - bedingt durch ihren Maßstab - auf kommunaler Ebene (z. B. im Rahmen der Bauleitplanung) zur Ermittlung und Abgrenzung schutzwürdiger Böden i. d. R. nicht aus. Deshalb müssen großmaßstäbige Karten und weitere Datengrundlagen in die Auswertungen mit aufgenommen werden. Dies sind vorrangig Bodenkarten im Maßstab 1:5.000, die jedoch noch nicht flächendeckend für NRW vorliegen. Als weiteres nahezu flächendeckend für NRW vorliegendes Kartenwerk ist insbesondere für die kommunalen Planungsebenen die Bodenkarte 1 : 5.000 auf Grundlage der Bodenschätzung (DGK5 Bo) zu berücksichtigen.
Daher hat das LANUV ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung einer Anleitung beauftragt, in der die Vorgehensweise zur Bewertung der Bodenfunktionen auf Grundlage großmaßstäbiger Bodenkarten beschrieben werden soll. Das Vorhaben wird im Herbst 2008 abgeschlossen.
LANUV NRW 2008


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